Bayerische Architektenkammer
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Waisenhausstr. 4
80637 München
Telefon: 089 139880 – 0
Telefax: 089 139880 – 55
E-Mail: info@remove-this.byak.de
Recht und Berufspraxis
Im Bereich Recht und Berufspraxis finden Sie Informationen rund um rechtliche und praxisrelevante Aspekte der Berufsausübung. Diese betreffen grundsätzliche Fragen des Berufsrechts, z.B. die Gründung von Gesellschaften, Hinweise zur Bayerischen Bauordnung sowie zu Normen und technischen Regeln, zum Bauplanungsrecht, zur unmittelbaren Büropraxis sowie zum Wettbewerbs- und Vergabewesen.
Bei Fragen, die darüber hinaus gehen, beraten wir Sie gerne, per Mail oder auch telefonisch. Für eine optimale Beratung Ihrer Anfragen, insbesondere bei den Themen BayBO und HOAI, arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsbereiche Architektur und Technik sowie Recht und Verwaltung (alle erfahrene Architekten und Juristen) eng zusammen und bieten Ihnen interdisziplinär bestmögliche Unterstützung.
Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner aus dem Geschäftsbereich Recht und Verwaltung sind
Fabian Blomeyer
Rechtsanwalt, Geschäftsführer Recht und Verwaltung
Tel.: +49 89 139880-20
E-Mail: blomeyer@byak.de
Kathrin Körner
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Referentin für Recht und Berufsordnung
Tel.: +49 89 139880-22
Bürozeiten: Hier klicken
E-Mail: koerner@byak.de
Kerstin Menzel
Rechtsanwältin, Referentin für Recht u. Berufsordnung
Tel.: +49 89 139880-19
Bürozeiten: Hier klicken
E-Mail: menzel@byak.de
Hinweis
Leider können wir Ihnen im Moment aufgrund längerfristiger personeller Engpässe im Geschäftsbereich Architektur und Technik nicht den gewohnten Service bieten.
Wir bitten deshalb um Verständnis, dass bis auf weiteres weder telefonische noch schriftliche Anfragen zu baurechtlichen und berufspraktischen Fragestellungen beantwortet werden können. Oben auf dieser Seite finden Sie ausführliche Hilfestellungen für Ihren planerischen Alltag, z. B. in Form von Merkblättern, auf die wir Sie in der Zwischenzeit verweisen dürfen.
Fragen zur HOAI und zur Vergabe von Planungsleistungen sowie weiteren berufsrechtlichen Themen werden wie gewohnt von unserer Rechtsabteilung (s.o.) beantwortet.
Wir werden sobald wie möglich wieder zu unserer bewährten Beratungspraxis zurückkehren und bedanken uns so lange für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!
Ihre
Bayerische Architektenkammer