Recht und Berufspraxis

Im Bereich Recht und Berufspraxis finden Sie Informationen rund um rechtliche und praxisrelevante Aspekte der Berufsausübung. Diese betreffen grundsätzliche Fragen des Berufsrechts, z.B. die Gründung von Gesellschaften, Hinweise zur Bayerischen Bauordnung sowie zu Normen und technischen Regeln, zum Bauplanungsrecht, zur unmittelbaren Büropraxis sowie zum Wettbewerbs- und Vergabewesen.

Bei Fragen, die darüber hinaus gehen, beraten wir Sie gerne, per Mail oder auch telefonisch. Für eine optimale Beratung Ihrer Anfragen, insbesondere bei den Themen BayBO und HOAI, arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsbereiche Architektur und Technik sowie Recht und Verwaltung (alle erfahrene Architekten und Juristen) eng zusammen und bieten Ihnen interdisziplinär bestmögliche Unterstützung.

Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner aus dem Geschäftsbereich Recht und Verwaltung sind

Fabian Blomeyer

Rechtsanwalt, Geschäftsführer Recht und Verwaltung

Tel.: +49 89 139880-20

Sandra Müller, M.A.

Tel.: +49 89 139880-29

Sandra Müller, M.A.

Montag - Freitag
ganztags

Bürozeiten: Hier klicken

Kathrin Körner

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Referentin für Recht und Berufsordnung

Tel.: +49 89 139880-22

Kathrin Körner

Montag - Freitag
ganztags

Bürozeiten: Hier klicken

Kerstin Menzel

Rechtsanwältin, Referentin für Recht u. Berufsordnung

Tel.: +49 89 139880-19

Kerstin Menzel

Montag - Freitag
8 - 14 Uhr

Bürozeiten: Hier klicken

Hinweis


Leider können wir Ihnen im Moment aufgrund längerfristiger personeller Engpässe im Geschäftsbereich Architektur und Technik nicht den gewohnten Service bieten.

Wir bitten deshalb um Verständnis, dass bis auf weiteres weder telefonische noch schriftliche Anfragen zu baurechtlichen und berufspraktischen Fragestellungen beantwortet werden können. Oben auf dieser Seite finden Sie ausführliche Hilfestellungen für Ihren planerischen Alltag, z. B. in Form von Merkblättern, auf die wir Sie in der Zwischenzeit verweisen dürfen.

Fragen zur HOAI und zur Vergabe von Planungsleistungen sowie weiteren berufsrechtlichen Themen werden wie gewohnt von unserer Rechtsabteilung (s.o.) beantwortet.

Wir werden sobald wie möglich wieder zu unserer bewährten Beratungspraxis zurückkehren und bedanken uns so lange für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!

Ihre
Bayerische Architektenkammer