Bayerische Architektenkammer
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
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Datenschutz
Neues Datenschutzgesetz ab 25. Mai 2018
Im Mai 2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten, die seit dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch in Deutschland, unmittelbar gilt. Zeitgleich trat auch die durch den deutschen Gesetzgeber geschaffene neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Es setzt die Datenschutz-Grundverordnung um und ergänzt sie.
Mit diesem Merkblatt stellen wir Ihnen die grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Neuerungen vor.
Weitere Informationen und Hilfen finden Sie auf der gemeinsamen Plattform der Architektenkammern
www.architektendatenschutz.de
Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz
Am 21. Juli 2018 hat Herr Staatsminister Joachim Herrmann den Startschuss zur Informationskampagne 'Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz' gegeben, mit der das Staatsministerium des Innern und für Integration Hilfestellungen zur neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung für Vereine, kleine Unternehmen und Selbständige vermittelt.
Auf der Internetseite www.dsgvo-verstehen.bayern.de finden Sie ab sofort praxisnahe Erläuterungen, Beispiele, Checklisten und Musterformulare zum Umgang mit den Anforderungen des neuen Datenschutzrechts. Diese Informationsangebote werden zusätzlich durch die als Anlage beiliegenden Informationsflyer bekannt gemacht.
Ziel ist es, mit zentralen und gebündelten Informationen Vereine, kleinere Unternehmen und Selbständige in Bayern auf dem Weg zu einer bürgernahen und mitelstandsfreundlichen Anwendung des neuen Datenschutzrechts zu unterstützen. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung soll weder ehrenamtliches Engagement mit zusätzlicher Bürokratie überfrachten, noch in den Arbeitsalltag der Unternehmen und Selbständigen mit lebensfremden Anforderungen eingreifen.
Allen Vereinen steht darüber hinaus als besondere Unterstützung des Ehrenamts werktags eine eigene Telefonhotline des Landesamts für Datenschutzaufsicht (Telefonnummer 0981/531810) mit geschultem Personal für Fragen rund um das neue Datenschutzrecht zur Verfügung. Die meistgestellten Fragen und Antworten werden auch auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Datenschutz-aufsicht veröffentlicht (www.lda.bayern.de), das außerdem auch seine weiteren Beratungsangebote für Selbständige und Unternehmen als unabhängige Aufsichtsbehörde kontinuierlich ausbaut und fortentwickelt.