Lehrgang

Ausbildung zur Mediator/in im Bereich Planen, Bauen und Umwelt


Mit dem Lehrgang "Mediation im Planungs-, Bau- und Umweltbereich" bietet die Bayerische Architektenkammer seit 2006 einen einzigartigen Lehrgang an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer berichten von unschätzbaren Erfahrungen für die eigenen Leistungsprozesse, von einer deutlich besseren Kommunikationsfähigkeit und sicherem und deutlich entlastenden Umgang mit Konflikten. Einigen ist es gelungen, ihre Mediationskompetenz erfolgreich am Markt anzubieten.

Mediationsausbildung - der dreifache Nutzen

  1. Als Mediator/in können Sie Dritte in einem strukturierten Konfliktbearbeitungsprozess begleiten und dabei unterstützen, eine für sie tragfähige Lösung zu erarbeiten. Die Mediationsausbildung erweitert so Ihren Kernberuf und eröffnet unter Umständen weitere Betätigungsfelder.
  2. Durch die Ausbildung erhöhen Sie Ihre Kompetenz im Umgang mit Konflikten im Alltagsgeschäft: Sie erkennen entstehende Konflikte frühzeitig und können deren positiven Potentiale effektiv und effizient nutzen. Sie lernen mit schwierigen Verhandlungs- und Gesprächssituationen und - partnern umzugehen. Sie stärken Ihre Kommunikations- und Führungskompetenz.
  3. Schließlich liegt ein weiterer und unmittelbarer Nutzen der Mediationsausbildung in der Entwicklung Ihrer Persönlichkeit: Sie gewinnen Orientierungskraft und Entscheidungssicherheit. Sie nutzen und erweitern Ihre eigenen Ressourcen. Sie optimieren Ihre eigenen Leistungsprozesse.

Lehrgangsumfang
Die Ausbildung umfasst 140 Zeitstunden (entspricht 187 Ausbildungseinheiten gem. Musterhandlungsleitfaden der Bundesarchitektenkammer zur Anerkennungsfähigkeit von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen) und gliedert sich in sieben dreitägige Module und ein Onlinemodul an zwei halben Tagen. Sie wird ergänzt durch 20 Stunden eigenverantwortliche Arbeit in Peergruppen.

Abschlusszertifikat
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Absolventen des Lehrgangs ein Abschlusszertifikat der Bayerischen Architektenkammer mit Nachweis von Inhalten und Umfang. Sie können damit ihre erste Qualifikation als Mediator/in im Planungs-, Bau und Umweltbereich nachweisen. Der Begriff „Mediator/Mediatorin“ ist nicht gesetzlich geschützt. Die Bayerische Architektenkammer gestattet den Absolventen des Lehrgangs die Verwendung der Bezeichnung „Mediator/Mediatorin/Mediator:in im Planungs-, Bau und Umweltbereich (Bayerische Architektenkammer)“.

Zertifizierung gemäß § 5 Abs. 2 Mediationsgesetz i.V.m § 2, 3 ZMediatAusbV
Nach Abschluss des Lehrgangs sowie fünf supervidierten Fällen bis spätestens 3 Jahre nach Beendigung des Lehrgangs erfüllen die Teilnehmer:innen die Voraussetzungen, um sich nach § 5 Abs. 2 Mediationsgesetz und Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) als „Zertifizierter Mediator“ zu bezeichnen.

Weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen und dem aktuellen Lehrgang finden Sie hier.