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Finden Sie Ihren Energieberater!
In das Verzeichnis der Energieberater werden Architekten eingetragen, die entweder eine umfassende Weiterbildung zum Energieberater für Wohngebäude absolviert haben und/oder ihre langjährige Berufserfahrung im Bereich des energieeffizienten Bauens glaubhaft machen konnten. Es stellt keine Ergänzung der Architektenliste dar, ebenso wenig ein amtliches Verzeichnis. Alle hier gelisteten Mitglieder bieten auf Grundlage ihrer Kenntnisse und Erfahrungen im Architekturalltag und aufgrund gezielter Weiterbildung eine ganzheitliche Bearbeitung der jeweiligen Projekte an.
Weitere Zusatzqualifikationen weisen auf die Anerkennung als Energieberater vor Ort durch das Bundesamt für Ausfuhr- und Wirtschaftskontrolle (BAFA) und/oder auf die Antragsberechtigung bei bestimmten Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderpogramme, Energieberatung für Baudenkmale und erhaltenswerte Baususbstanz etc.) hin.
Die Bayerische Architektenkammer übernimmt keine Gewähr für die Korrektheit der angegebenen Kontaktdaten, die auf Hinweis der Energieberater übernommen werden.
Hier finden Sie die Antragsunterlagen zur Eintragung in die Energieberaterliste der ByAK.
Hinweise zur Suche:
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Informationen zu den Zusatzqualifikationen
Energieberater (ByAK)
Architekten, die in das Energieberaterverzeichnis der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind, haben entweder eine umfassende Weiterbildung zum Energieberater für Wohngebäude absolviert, verfügen über langjärige Berufserfahrung im Bereich des energieeffizienten Bauens und bieten Praxiserfahrung, Unabhägigkeit und ganzheitliche Kompetenz.
Nichtwohngebäude (ByAK)
Energieberater für Nichtwohngebäude können neben Energieberatungen für Wohngebäude insbesondere auch Beratungen für Nichtwohngebäude (öffentliche Bauten, Sonderbauten, Bürogebäude etc.) anbieten. Die hier Eingetragenen haben eine besondere Fortbildung, abgestimmt auf den Schwerpunkt "Nichtwohngebäuden" absolviert.
Sachverständige nach AVEn
Obschon das Gebäudeenergiegesetz (GEG) darstellt, sind wiederum die Länder ermächtigt, die überwachung der im GEG festgesetzten Anforderungen ganz oder teilweise auch auf Sachverständige zu übertragen. Dieses Verfahren ist in Bayern über Ausführungsverordnung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) geregelt. Sachverständige nach AVEn bescheinigen die Einhaltung bestimmter Anforderungen nach GEG. Sie beurteilen und bescheinigen z.B. Befreiungstatbestände (z.B. wegen unbilliger Härte) oder Ausnahmen nach §105 GEG. über die Eintragung in die Liste der Sachverständigen nach §2 AVEn entscheidet der Eintragungsausschuss der Bayerischen Architektenkammer.
Vor-Ort-Beratung (BAFA)
"BAFA vor Ort Energieberater" sind Architekten, die eine Weiterbildung zum Energieberater für Wohngebäude absolviert sowie einen Listeneintrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vollzogen haben. Als Antragsberechtigte für das Förderprogramm der Bundesregierung "Energieberater vor Ort" bieten die Experten Energieberatungen nach definierten Qualitätsstandards an, die durch das BAFA mit einem Zuschuss gefördert werden.
Energieberatung im Mittelstand (BAFA)
Die KfW unterstützt klein- und mittelständische Unternehmen über einen Zuschuss mit einer qualifizierten Energieberatung. Sowohl die Initialberatung (der Energieberater identifiziert die Schwachstellen am Standort und dokumentiert das Ergebnis) als auch die Detailberatung (der Energieberater vertieft die Analyse und erarbeitet einen konkreten Maßnahmenplan) werden gefördert. Zur Antragstellung ist ein sachverständiger Energieberater (eingetragen in die Expertenliste für Förderprogramme des Bundes) einzubinden. Die hier gelisteten Energieberater haben die für dieses Programm erforderliche Qualifikation nachgewiesen.
Nichtwohngebäude (KfW)
Die KfW fördert den Neubau, den Ersterwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude, die Energieeinsparung und eine Minderung des CO2-Ausstoßes bieten. Die in den Förderbestimmungen festgelegten Qualitätsmerkmale für die Planung und Baubegleitung müssen von sachverständigen Energieberatern für Nichtwohngebäude sichergestellt werden. Alle eingetragenen Experten haben eine Fortbildung "Energieeffizient Bauen und Sanieren − Nichtwohngebäude (KfW)" absolviert, die den Anforderungen des aktuell gültigen Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes entspricht.
Effizienzhaus (KfW)
Die KfW fördert aktuell den Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden mit den Standards Effizienzhauses 40 oder 40 QNG. Der energetische Standard eines KfW-Effizienzhauses soll durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und durch den Einsatz erneuerbarer Energien erreicht werden. Zur Antragstellung und Durchführung ist ein sachverständiger Energieberater (eingetragen in die Expertenliste für Förderprogramme des Bundes) einzubinden. Alle im Verzeichnis geführten Energieberater besitzen einen gültigen Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste der Förderprogramme des Bundes für KfW-Effizienzhäuser.
Einzelmaßnahme (KfW)
Auch bauliche und anlagentechnische Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden, wie z.B. Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken oder Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage unterstützt werden. Zur Antragstellung und Durchführung ist entsprechend sachverständiger Energieberater (eingetragen in die Expertenliste für Förderprogramme des Bundes) einzubinden. Alle im Verzeichnis geführten Energieberater besitzen einen gültigen Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste der Förderprogramme des Bundes für KfW-Effizienzhäuser.
Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz (WTA / KfW)
Bei der Sanierung durch Einzelmaßnahmen gelten für erhaltenswerte Gebäude besondere technische Anforderungen. Für baukulturell wertvolle Gebäude, bietet die KfW den zugeschnittenen Förderstandard "KfW-Effizienzhaus Denkmal" an. Hierfür müssen sachverständige "Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" eingebunden werden. Alle im Verzeichnis geführten Energieberater besitzen eine gültige Anerkennung der WTA (Koordinierungsstelle Energieberater für Baudenkmal) zum "Sachverständigen Energieberater für Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz".