Bayerische Architektenversorgung


Die Bayerische Architektenversorgung ist die gesetzliche berufsständische Versorgung für Juniormitglieder und Kammermitglieder der Bayerischen Architektenkammer. Im Gegensatz zur staatlichen Rentenversorgung sind die Rentenzahlungen der Architektenversorgung beitragsbezogen; es gilt das sogenannte Anwartschaftsdeckungsprinzip. Bei einer Mitgliedschaft in der Bayerischen Architektenversorgung entfällt auf Antrag die Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung. Infos hier

Neu eingetragene Juniormitglieder und Kammermitglieder werden der Architektenversorgung durch die Bayerische Architektenkammer mitgeteilt. Es folgt eine automatische Aufnahme als Pflichtmitglied im Versorgungswerk.

Die Bayerische Architektenversorgung steht auch Juniormitgliedern offen. Es wird dringend geraten, sich frühzeitig über die Vorzüge und Möglichkeiten der Architektenversorgung zu informieren.

Die Bayerische Architektenversorgung regelt ihre Angelegenheit in autonomer Selbstverwaltung durch Satzungsrecht. Organe des Versorgungswerks sind der Landesausschuss (s.u.) und die Bayerische Versorgungskammer. Der Landesausschuss ist als Selbstverwaltungsorgan ausschließlich mit Mitgliedern des Versorgungswerks besetzt. Er wird in seiner Tätigkeit durch den Verwaltungsaussschuss (s.u.) unterstützt.

Weitere Infos finden Sie hier auf der Seite der Bayerischen Architektenversorgung und auf der neuen Podcast-Seite der Bayerischen Architektenversorgung
Hier finden Sie verschiedene Audiobeiträge zu interessanten Themen rund um die berufsständische Altersversorgung: aufschlussreiche Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus unterschiedlichen Bereichen, unter anderem aus der Kapitalanlage, der Versicherungsmathematik und dem Vorstand. Hören Sie doch mal rein! Viel Spaß dabei!

Versorgungswerkrente und Krankenversicherung

Hinweispapier der Bundesarchitektenkammer

Vielfach stellen sich Architektinnen und Architekten Fragen zu den Zusammenhängen zwischen Versorgungswerksmitgliedschaft, gesetzlicher Rente und dem Einfluss auf die Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter.

Um einen Gesamtüberblick zu erhalten und im Berufsleben rechtzeitig die richtigen Weichen stellen zu können, hat die Bundesarchitektenkammer (BAK) ein Hinweispapier erstellt, das die wichtigsten Zusammenhänge beleuchtet und Hinweise für Architektinnen und Architekten gibt. Das Sozialversicherungsrecht ist nicht nur komplex, sondern problematisch ist auch, dass Architektinnen und Architekten von der jeweiligen Institution, die sie um Rat fragen, bezogen auf deren jeweiliges Leistungsrecht häufig nur Teilinformationen erhalten (z.B. Krankenversicherung, GKV-Spitzenverband, Rentenversicherung etc.).

Im Vordergrund des Hinweispapiers stehen deshalb die verschiedenen Arten der Krankenversicherung im Rentenalter und die Auswirkungen auf die Beitragshöhe für Versorgungswerksrentnerinnen und -rentner.