Nachweisberechtigte für Brandschutz und Tragwerksplanung

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Die Bayerische Architektenkammer führt die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO 2018. Die Eintragung als Tragwerksplaner führt zur Nachweisberechtigung für den Standsicherheitsnachweis bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 und bei sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind (Art. 61a Abs. 1 Satz 1 BayBO).

Für die Erstellung des Brandschutznachweises in der Gebäudeklasse 4 ist seit dem 1. September 2018 keine Listenführung mehr gefordert. Damit kann der Brandschutznachweis für alle Gebäudeklassen (auch Sonderbauten) nunmehr von jedem Bauvorlageberechtigten geführt werden.

Die bis zum 31.08.2018 zu führende Liste der Brandschutzplaner wird weiterhin veröffentlicht. Die dort eingetragenen Personen haben die erforderlichen Kenntnisse in Bezug auf die Erstellung von Brandschutznachweisen nach Art. 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BayBO (bis 2018) nachgewiesen.

Eingetragen sind jeweils ausschließlich Tragwerksplaner und Brandschutzplaner, die zugleich Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer sind.