Wann gilt ein Gebäude als bestandsgeschützt?

Ein Gebäude oder ganz allgemein eine bauliche Anlage gilt als bestandsgeschützt, wenn sie genehmigt wurde und konform mit der Genehmigung errichtet wurde, wenn sie zum Zeitpunkt der Errichtung dem geltenden Recht entsprochen hat und danach nicht rechtswidrig geändert worden ist, oder wenn sie zum Zeitpunkt der bauaufsichtlichen Beurteilung dem dann geltenden materiellen Recht entspricht. Handelt es sich um ein bestandsgeschütztes Gebäude, können nur zur Abwehr erheblicher Gefahren weitere Anforderungen gestellt werden. Der Bestandsschutz kann jedoch durch Änderungen ganz oder teilweise erlöschen.

Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr hat einen Vollzugshinweis zur Bayerischen Bauordnung zum Thema Brandschutz in bestehenden Gebäuden erstellt. Dieser Vollzugshinweis erläutert umfangreich den Brandschutz, geht jedoch auch allgemein auf das Thema Bestandsschutz ein und wie mit Änderungen im Bestand umzugehen ist.