Hilfe beim Ausfüllen der Tätigkeitsnachweisformulare


Als Hilfestellung geben wir Ihnen gerne die folgenden Erläuterungen an die Hand:

  • Achten Sie beim Ausfüllen der Leistungsbeschreibung darauf, die von Ihnen erbrachten Tätigkeiten kurz zu beschreiben und nach Möglichkeit den Leistungsphasen der HOAI zuzuordnen.

  • Pro Leistungsphase geben Sie Ihren Eigenanteil an der Gesamtleistung in Prozent an. Beispiel: LPH 3: „Entwürfe M 1:100, erste Ansichten und Schnitte, grobe Kostenschätzung (60 %)

  • Achten Sie auch darauf, dass Text und X bei den nachzuweisenden Leistungsbereichen deckungsgleich sind. Geben Sie zudem die Teamgröße der am Projekt arbeitenden Personen an sowie BGF bzw. BRI (im Bereich Landschaftsarchitektur und Stadtplanung: die Größe der beplanten Fläche). Die Angabe der anrechenbaren Kosten ist nicht erforderlich.

LPH4 Genehmigungsplanung


Kann eine praktische Tätigkeit im Bereich der Genehmigungsplanung nicht nachgewiesen werden, besteht u.a. die Möglichkeit der Anrechnung der Teilnahme an dem Seminar der Akademie für Fort- und Weiterbildung  „Der vollständige Bauantrag“ oder einer anderen geeigneten Fortbildung im Angebot anderer Architektenkammern.

 

LPH 6 - 8 - Ausschreibung Vergabe Bauleitung


Defizite in den Bereichen der Leistungsphasen 6 bis 8 der HOAI können durch den Besuch der gesamten Seminarreihe „Eintragungsvoraussetzungen“ ausgeglichen werden. Der Nachweis einzelner Seminarbesuche wird vom Eintragungsausschuss als Ausgleich nicht akzeptiert.

Weitere Informationen zur Seminarreihe finden Sie hier

Organisatorische und betriebswirtschaftliche Grundlagen


An dieser Stelle kann beispielsweise der Umgang mit der HOAI genannt werden. Sie wissen, wie man ein Angebot erstellt, das auf der HOAI basiert?

Sie wissen, dass man für die Leistungsphase, die am geringsten honoriert wird, nicht die meiste Zeit verwendet? Sie können allgemeine Büroabläufe koordinieren und verfügen über ein gutes Zeitmanagement? Dann können Sie dies im Tätigkeitsnachweisformular eintragen und das entsprechende Feld ankreuzen.

Erfüllung berufsständischer Anforderungen und Pflichten


Zu den Pflichten der Kammermitglieder, Absolvierenden und Juniormitgliedern zählt es, sich regelmäßig fortzubilden. In welchen Bereichen Sie sich fortbilden, ist Ihnen derzeit freigestellt. Eine Kontrolle der Fortbildung durch die Bayerische Architektenkammer besteht nicht – ist jedoch im Gespräch.
Zu Ihren berufsständigen Anforderungen und Pflichten zählt ebenfalls, dass Sie keinen unlauteren Wettbewerb betreiben. Verhalten Sie sich stets kollegial.
Besonders wichtig ist es, dass die geschützten Berufstitel ausschließlich von Mitgliedern der Architektenkammer geführt werden dürfen.

Für den Fall, dass Tätigkeiten im Bereich der betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen sowie der Erfüllung berufsständischer Anforderungen und Pflichten nicht nachgewiesen werden können, wird der Besuch des Webinars „Die Berufsordnung – wesentliche Grundlagen der Berufsausübung“ vom 07.06.2021 empfohlen. Es ist inhaltlicher Pflichtteil der Eintragungsreihe. Den Mitschnitt finden Sie hier.
Den Ankündigungstext können Sie hier einsehen.
Sofern Sie das Webinar eigenverantwortlich angesehen haben, dürfen Sie sich hierzu eine Eigenbestätigung ausstellen und diese Ihren Antragsunterlagen beilegen.

Auch der Besuch der Seminarreihe „Eintragungsvoraussetzungen“ ermöglicht es Ihnen die Punkte „organisatorische und betriebswirtschaftliche Grundlagen“ und „Erfüllung berufsständischer Anforderungen und Pflichten“ im Tätigkeitsnachweiseformular anzukreuzen.

Grundlagen des Nachhaltigen Planens und Bauens


Als Hilfestellung zu den „Grundlagen des nachhaltigen Planens und Bauens“ kann gesagt werden: Grundlagen des nachhaltigen Planens und Bauens Dieser Bereich wurde im Sommer 2023 neu in die Satzung der berufspraktischen Tätigkeit aufgenommen. Beispiele für den Nachweis darüber können in der

o   Fachrichtung Architektur
die Verwendung von Recyclingmaterialien, die Erbringung eines Energieausweises oder die Planung einer PV-Anlage sein. Zudem zählt dazu auch die Verwendung ökologischer bzw. nachhaltiger Materialien.
Auch die Sanierung oder der Umbau eines Bauwerks kann den Bereich „Grundlagen des nachhaltigen Planens und Bauens“ erfüllen.

o   Fachrichtung Landschaftsarchitektur
die Verwendung ökologischer, nachhaltiger, recycelter Materialien sein. Die Verwendung klimaangepasster Pflanzen zählt ebenso dazu wie der Einbau von Rigolen und Zisternen, um schonend mit der Ressource Wasser umzugehen. Die Verwendung regionaler Materialien erfüllt ebenfalls den Bereich des nachhaltigen Planens und Bauens.

o   Fachrichtung Innenarchitektur
die Verwendung ökologischer, nachhaltiger, recycelter Materialien sein. Ebenso zählt dazu der Umbau bzw. die Sanierung anstelle eines Abrisses und auch die Weiterverwendung von vorhandenen Materialien. Eine Rolle spielt auch die Verwendung nachwachsender Rohstoffe.

o   Fachrichtung Stadtplanung
städtebauliche Entwicklungen im Hinblick auf die grüne, blaue und weiße Stadt sein. Bei der Erstellung von Bebauungsplänen sind Aspekte des nachhaltigen Planens und Bauens vorhanden, wenn auf die Durchgrünung, den schonenden Umgang mit der Ressource Wasser und die verschiedenen Möglichkeiten der alternativen Energiegewinnung geachtet wurde.