Gemeinsam Zukunft nachhaltig gestalten

Architekten, Landschaftsarchitektinnen, Innenarchitekten und Stadtplanerinnen sind Expertinnen und Experten für die Lösung einer zentralen gesellschaftlichen Aufgabe: der Gestaltung unserer städtischen und ländlichen Räume. Dabei ist es elementar, diese Räume lebenswert, nachhaltig und beständig zu gestalten, unter Berücksichtigung des Gemeinwohls sowie des Klima- und Umweltschutzes.

Unsere gebauten Umwelt- und Kulturlandschaften sind dabei nicht nur von der Planung der jeweiligen Fachrichtungen geprägt, sondern von dem Zusammenwirken unterschiedlicher Perspektiven und ineinandergreifender Kompetenzen.

Für eine gelungene Planung genügt es somit nicht, die rein funktionalen Anforderungen zu erfüllen.
Planen und Bauen – ob im Bestand oder als Neubau – heißt heute, im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung die Werte und Bedürfnisse unserer Gesellschaft zu respektieren und sie mit hohem ökologischen und gestalterischen Qualitätsanspruch fortzuschreiben. Die Qualität der gestalteten Umwelt bestimmt unser Leben mit und trägt entscheidend dazu bei, dass ein gerechtes und soziales Miteinander möglich ist. Wichtig ist daher auch, Bedürfnisse zu erkennen und zu berücksichtigen. Nur dann können Menschen ihren Lebensort wertschätzen. Nur dann werden Identität und Zusammenhalt generationen- und herkunfts-übergreifend in der Gesellschaft gefördert.

Bei zunehmender Flächenkonkurrenz und immer vielfältigeren Nutzungsanforderungen werden auch die Rahmenbedingungen immer komplexer. Ensprechend wird Zusammenarbeit immer wichtiger. Die Bayerische Architektenkammer vereinigt vier Fachrichtungen, die sich mit ihrem Wissen um die Gestaltung von Räumen in unterschiedlichen Maßstäben ergänzen und fördern. Je nach Aufgabe unterscheidet sich die Intensität und Schwerpunktsetzung im Planen und Bauen einer ökologisch und zukunftsfähig gestalteten Umwelt.

Zu den Zielen der nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Planung haben sich Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner in ihrer gemeinsamen Berufsordnung verpflichtet. Alle Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer gehören zudem zu den Freien Berufen. Sie sind also dem Gemeinwohl und nicht wirtschaftlichen Interessen allein verpflichtet.
Die Bayerische Architektenkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine berufsständische Selbstverwaltung, die auch für die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder sorgt. Aufgabe der Kammer ist es zudem, sicherzustellen, dass nur Kammermitglieder die Berufsbezeichnung Architekt, Innenarchitektin, Landschaftsarchitekt oder Stadtplanerin führen. So wird die Qualität der planerischen Leistungen der Mitglieder gewährleistet.