Landesplanung

Unterstand mit Aussichtsplattform in Rimpar, hofmann keicher ring architekten

Foto: Stefan Falk

Foto: Katrin Schmitt

Audi, Neuburg a.d. Donau, Herle + Herle Architekten

Foto: Ulrich von Spiessen

"Aufgabe der Landesplanung ist es, den Gesamtraum des Freistaates Bayern und seine Teilräume auf Grund einer fachübergreifenden Koordinierung unter den Gesichtspunkten der Raumordnung zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Dabei sind unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen sowie Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen." (BayLplG Art. 1)

Um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen, die Bayern unter anderem infolge des demographischen Wandels, der fortschreitenden Globalisierung, der Klimaveränderungen und der Energiewende erwarten, bedarf es klarer und umsetzungsorientierter Zielsetzungen.

Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG), das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und die Regionalpläne. Sie sind die wesentlichen Instrumente zur Verwirklichung des Leitziels bayerischer Landesentwicklungspolitik: Die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen.