Compliance

Richtlinie der Bayerischen Architektenkammer

Die Bayerische Architektenkammer ist eine Einrichtung der berufsständischen Selbstverwaltung und nimmt als Körperschaft des öffentlichen Rechts staatliche Aufgaben eigenverantwortlich wahr.

Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (BauKaG), das wiederum die Kammer zum Erlass eigener Satzungen ermächtigt.

Die Einhaltung ("Compliance") dieser Regeln ist die Basis für eine erfolgreiche Arbeit im Interesse aller Kammermitglieder.

Der Vorstand der Bayerischen Architektenkammer hat hierzu diese Compliance-Richtlinie für alle ehrenamtlich und hauptamtlich in der Kammer Tätigen erlassen.