Bayerische Architektenkammer
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Waisenhausstr. 4
80637 München
Telefon: 089/ 139 880 – 0
Telefax: 089/ 139 880 – 55
E-Mail: info@remove-this.byak.de
Der Eintragungsausschuss
bei der Bayerischen Architektenkammer
Liebe Absolventinnen und Absolventen, liebe Mitglieder,
wir freuen uns, dass Sie die Internetseiten des Eintragungsausschusses bei der Bayerischen Architektenkammer besuchen!
Einen wichtigen Meilenstein haben Sie bereits geschafft: Ihren Hochschulabschluss. Um künftig als „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ oder „Stadtplaner/in“ arbeiten zu können, müssen Sie Mitglied der Bayerischen Architektenkammer werden und dazu nicht nur einen passenden Abschluss, sondern auch eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweisen. Architekturabsolventen/innen, die nicht unter der Aufsicht eines Architekten arbeiten, sind zudem verpflichtet, die Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit beim Eintragungsausschuss anzuzeigen. Denn die Berufsbezeichnungen – im Übrigen auch Wortverbindungen oder ähnliche Bezeichnungen – sind geschützt. Das regelt das Bayerische Baukammerngesetz.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer hat auf seinen Internet-Seiten für Ihre Eintragung in die Architektenliste wichtige Informationen zusammengestellt, u.a. zu den Eintragungsvoraussetzungen, zur Architektenversorgung, zum Bauvorlagerecht und zur Fort- und Weiterbildung. Neben Ihrer Mitgliedschaft sind ggf. auch weitere Verzeichnisse wie die Liste der bautechnischen Nachweise (Standsicherheit, Brandschutz) oder das Gesellschaftsverzeichnis interessant. Auch dafür ist der Eintragungsausschuss zuständig.
Für individuelle Beratungen wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartnerinnen in der Geschäftsstelle des Eintragungsausschusses.
Jürgen Buntrock
Rechtsanwalt
Vorsitzender des Eintragungsausschusses bei der Bayerischen Architektenkammer