Architekturbiennale Venedig 2017 "Reporting from the Front"
Architekturbiennale Venedig 2017 "Reporting from the Front"

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Foto: Oliver Heiss

Tätigkeitsarten

Nach Artikel 4 Baukammerngesetz muss aus der Architektenliste neben der Fachrichtung der oder des Eingetragenen die Tätigkeitsart – freiberuflich, angestellt, beamtet oder in der Bauwirtschaft tätig – ersichtlich sein.

Zwischen 50 und 60 Prozent aller eingetragenen Architekten in Deutschland, so die Bundesarchitektenkammer, – der Anteil kann je nach Länderkammer leicht variieren – stehen in einem Angestellten- oder einem Beamtenverhältnis. Dies sind insgesamt 71.171 der bundesweit 132.805 eingetragenen Architekten (Stand 1. Januar 2017). Sie arbeiten als Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner zu etwa 75 Prozent in der Privatwirtschaft und zu etwa 25 Prozent im öffentlich-rechtlichen Dienst. Wie auch die freischaffenden Architekten unterliegen sie als Freiberufler bestimmten Qualitäts- und Berufsgrundsätzen.