GEG – Gebäudeenergiegesetz

Das "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" (Gebäudeenergiegesetz – GEG) trat erstmals am 01.11.2020 in Kraft und führte die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammen. Für Neubauten und Sanierungen gilt seitdem ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt. EnEG, EnEV und EEWärmeG traten damit zeitgleich außer Kraft.

Hier die wichtigsten Fakten im Überblick!

EDL-G – Energieaudits

Die Länder der Europäischen Union haben in der Energieeffizienzrichtlinie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz festgeschrieben. In Deutschland wurde die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht u.a. durch eine Anpassung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) erreicht.

Gemäß Artikel 8 EDL-G muss sichergestellt werden, dass Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (Nicht-KMU) sind, ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen. Energieaudits müssen alle vier Jahre erneuert werden. Bei Nicht-Durchführung gemäß EDL-G können Bußgeldzahlungen von den Unternehmen verlangt werden. Neben allen produktionstechnischen Abläufen kommen der Energieeffizienz-Bewertung der vorhandenen Bausubstanz und der Qualität der Gebäudehülle besondere Bedeutung zu – ein klassisches Aufgabenfeld für Architekten. Zur Durchführung von Energieaudits sind Personen berechtigt, die die Anforderungen des § 8b EDL-G (Ausbildung oder berufliche Qualifizierung, praktische Erfahrung und erforderliche Fachkunde) erfüllen. Architekten und Ingenieure, die im Bereich der Energieberatung Leistungen anbieten, sind für die Durchführung der Audits prädestiniert. Sie können sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in einem gesonderten Verzeichnis listen lassen.

Nähere Informationen zu Energieaudits, die Möglichkeit zur Listung in der Energieauditorenliste des BAFA, sowie ein hilfreiches »Merkblatt für Energieaudits« finden Sie unter www.bafa.de.

Weitere Informationen

Link zum EDL-G

EnEG – Energieeinspargesetz

seit 01.11.2020 außer Kraft (siehe GEG)

Gesetz zur wirtschaftlichen Reduzierung des Energiebedarfs in Gebäuden. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung (Energieeinsparverordnung) mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden und ihren Bauteilen festzusetzen.

Weitere Informationen

Informationen vom BBSR zum EnEG (Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung)

EnEV 2013/2016

seit 01.11.2020 außer Kraft (siehe GEG)

Im Mai 2014 ist die novellierte EnEV 2013 nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Eine weitere Anpassung der Vorschriften war seit 01.01.2016 gültig.

EEWärmeG – Erneuerbare Energien Wärmegesetz

seit 01.11.2020 außer Kraft (siehe GEG)

Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen seit dem 1. Januar 2009 erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen. Jede Form erneuerbarer Energie, die für den Gebäudebetrieb bereits eingesetzt wird (auch in Kombination) ist anrechenbar. Dazu zählen solare Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme und Biomasse. Alternativ können Eigentümer ihr Haus stärker dämmen, Abwärme nutzen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung einsetzen.

 

Weitere Informationen:

Link zum EEWärmeG (geänderte Fassung vom 21. Juli 2014)
Infomation zum EEWärmeG (BMWi)