Heizzentrale Kloster St. Ottilien, Atelier Lüps

Foto: Thomas Huber

Politik und Gesetzgebung: Wende nur mit Plan

Ein auf demokratischen Werten aufbauendes politisches System ist Spiegel der Gesellschaft bzw. der gesellschaftlichen Interessenschwerpunkte. In Deutschland zeichnen in einer sozial und wirtschaftlich motivierten Solidargemeinschaft Bund, Länder, Kommunen, private Unternehmen und Bauherren, aber auch jeder einzelne Bürger in ihrem jeweiligen Handlungsrahmen verantwortlich. Alle gemeinsam tragen zum Gelingen der Energiewende bei, wenn sie ihre Handlungsgewohnheiten hinterfragen und ihr Verhalten im Sinne der Gemeinschaft optimieren. Mit dem Energiekonzept der Bundesregierung aus dem Jahr 2010 und dem Gesetzespaket zur Energiewende vom Sommer 2011 liegt ein langfristiger politischer Fahrplan für den Klimaschutz und den Umbau der Energieversorgung in Deutschland vor. Dieser Fahrplan kann mit klaren Zielsetzungen und einer konkreten Umsetzungsstrategie dazu beitragen, das gesellschaftliche Zusammenleben zukunftssicher und verträglich (um-)zugestalten.

Allein durch einzelstaatliche politische Programme lässt sich dem Klimawandel jedoch nicht wirkungsvoll begegnen, es bedarf der gemeinsamen Anstrengung aller Länder der Welt. Ohne die Einrichtung effizienter marktwirtschaftlicher Instrumente (z.B. einer abgestimmten CO2-Steuer) in Verbindung mit einer Obergrenze für die globalen Emissionen ist eine rasche Begrenzung der Folgen des Klimawandels undenkbar. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie ein nachhaltiges Wirtschaften in unserer gemeinsamen Welt aussehen kann, das jenseits ökonomischer Zielvorstellungen den internationalen Klimaschutz und die Verbesserung der Lebensverhältnisse aller Menschen im Blick hat. Es bedarf eines Paradigmenwechsels hin zu nachhaltigeren Wirtschafts- und Gesellschaftsmodellen.

Die Energiewende kann der Motor für diese anstehende Gesellschaftsveränderung sein. Demografischer Wandel, Flüchtlingsströme, Mobilität, lnfrastrukturentwicklung, Energieversorgungsplanung, Flächennutzungskonzepte – all diese wohlbekannten Schlagworte bezeichnen mehr oder weniger gesetzlich geregelte Bereiche, in denen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner unmittelbar wirken und z.B. politischen Entscheidungsträgern beratend zur Seite stehen können.

Einer klaren und stabilen Rahmengesetzgebung und einer intelligenten Fördersystematik, die zu Innovationen motiviert und die Expertenkompetenz des Berufsstands angemessen und ohne überzogenen bürokratischen Aufwand einbindet, kommt in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu. Und mehr noch: Die kompetente Unterstützung der öffentlichen Bauherren in allen relevanten Planungsbelangen ist wesentlich. Diese übernehmen eine besondere Verantwortung vor dem Hintergrund, dass die Energiewende keinesfalls privatwirtschaftlichen Partikularinteressen überlassen werden darf.

In Deutschland setzen u.a. das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein geordnetes Vorgehen. Wesentliche finanzielle Impulse geben die Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und die Förderbestimmungen der Länder.

Experten und erst recht Laien schwirrt jedoch angesichts der Fülle der Fördermöglichkeiten und regelmäßiger Anpassungen politischer, gesetzlicher und förderrechtlicher Zielsetzungen der Kopf. Fehlinformationen oder Widersprüchlichkeiten sind die Ursachen dafür, dass die Energiewende von unterschiedlichen Interessengruppen entweder als Erfolg oder auch als Fehlentwicklung gewertet werden kann.

Die kommunale Zusammenarbeit zu stärken, Bauleitplanungen zusammenzuführen und entsprechend zu ordnen oder qualitätssteuernd zu korrigieren, Fördermittel gezielt und strategisch zu modifizieren und die Umsetzung von Fördermaßnahmen einfach zu gestalten sowie bestehende, teils denkmalgeschützte Quartiere mit zukunftsfähigen Nutzungskonzepten zu stützen und ein regelmäßiges Monitoring zu etablieren – das sind nur einige der Ziele, an denen Gesetzgeber, Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner noch intensiver gemeinsam wirken müssen, um die Energiewende positiv voranzutreiben.

Architekten, Innenarchitekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten haben gelernt, ein vielschichtiges Ganzes in seiner Komplexität zu begreifen und durch vorausschauende Planung zum Positiven zu entwickeln. Sie beraten und unterstützen bei strategischen Planungen der Energiewende und sorgen für Klarheit.

Sie motivieren öffentliche und institutionelle Bauherren mit innovativen Konzepten dazu, den Gestaltungsrahmen der gesetzlich festgeschriebenen Vorgaben auszuschöpfen und ggf. zu erweitern. Sie sorgen dafür, dass die Risiken dabei überschaubar bleiben und die Investitions- und Betriebskosten den Zielvereinbarungen entsprechen.

Dies alles führt zum Erfolg – zu einer umsichtig geplanten und strategisch gestalteten Energiewende.

 

 

 

Quantitative Ziele der Energie

Quantitative Ziele der Energie

Quelle: Umweltbundesamt