Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Öffentlich bestellte Sachverständige haben gegenüber einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ihre besondere Qualifikation und Sachkunde über ein bestimmtes Bestellungsgebiet (z.B. Schäden an Gebäuden) nachgewiesen (bspw. in Bayern bei den Industrie- und Handelskammern). Sie können z.B. gutachterlich tätig werden und unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft.

Wenn Sie selbst in das Verzeichnis der ö.b.u.v. Sachverständigen aufgenommen werden möchten, und über die erforderlichen Qualifikationen und die nötige Bestellung durch die IHK verfügen, wenden Sie sich an uns. Weitere Informationen zum Sachverständigenwesen finden Sie hier.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer sind: