Partner Bündnis Flächensparen

Statement der Bayerischen Architektenkammer
Flächennutzung und Flächenverbrauch sind schon immer von unterschiedlichen Interessens- und Wertvorstellungen geprägt. Insbesondere steht die bebaute Struktur unserer Umwelt in direkter Konkurrenz zur Nahrungs- und Energieproduktion, zur Rohstoffversorgung, zu Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes und zur Artenvielfalt. Das mit steigender Bevölkerungsdichte entstandene Erfordernis, mit dem wertvollen Gut „Boden“ verantwortungsvoll und vorausschauend umzugehen und Zersiedelungen zu vermeiden, scheint längst erkannt und vielfach formuliert.

Dennoch verzeichnen wir eine besorgniserregende Zunahme an Siedlungs- und Verkehrsflächen, die zu steigendem Verlust von Freiflächen führt. Immer noch werden in Bayern täglich ca. 18 Hektar Freiland in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt. Dieser Prozess wird durch die Folgen der demographischen Entwicklung noch verstärkt. Denn in ländlichen Gebieten und in überwiegend strukturschwachen Regionen, die in besonderem Maße von einer Überalterung und einem Rückgang der Bevölkerungsdichte betroffen sind, ist der Flächenverbrauch sogar nachweislich höher als in den wachsenden Verdichtungsräumen und Ballungszentren.

Teilweise werden hier trotz Bevölkerungsrückgangs immer noch zusätzliche Wohn- und Gewerbeflächen mit Straßen, Erschließungen und weiteren Infrastrukturen ausgewiesen, verbunden mit einer Verlagerung der Unterhaltskosten auf eine ungewisse Zukunft. Konjunktur, Standortkonkurrenz, die Nachfrage von Ortsrandlagen durch Handel und Gewerbe und auch der Wunsch nach mehr individueller Wohnfläche haben auf diese Entwicklung wesentlichen Einfluss.

In der Folge ist eine qualitativ fragwürdige Vereinheitlichung der Stadt- und Dorfränder wahrnehmbar, die deutlich macht, dass neben quantitativen Fragen des Flächenverbrauchs Besonderheiten der Region und identitätsstiftende Aspekte eine entscheidende Rolle spielen. Die städtebauliche Qualität der öffentlichen Räume und Freiflächen, die ausgewogene räumliche Verteilung der Siedlungs- und Verkehrsflächen, sowie die sinnvolle funktionale Ordnung der besiedelten Flächen und die Berücksichtigung der regionalen Baukultur können Indikatoren sein, die einen maßvollen Umgang mit der Ressource Fläche und Boden unterstützen.

Ein zukunftsweisendes Management des Flächenverbrauchs gehört zu den spannendsten und dringlichsten Aufgaben in der Stadt- und Siedlungsentwicklung und bildet zu Recht einen wesentlichen Bestandteil der aktuellen Nachhaltigkeitsdebatte.
Innovative Stadtentwicklung und Stadterneuerung bedeutet auch, den erheblichen Bestand an Siedlungsbrachflächen zu mobilisieren, aufzuwerten und dadurch eine Neuinanspruchnahme von Freiflächen zu vermeiden. Nachverdichtungs- und Innenentwicklungspotenziale müssen positiv genutzt und weiterentwickelt werden. Hierfür sind flexible Konzepte in Kombination mit innovativen Steuerungsinstrumenten und abgestimmtes gemeinsames Handeln erforderlich.

Die Bayerische Architektenkammer unterstützt daher von Beginn an das „Bündnis zum Flächensparen“ mit dem Ziel, ein Umdenken von einer reinen Wachstumsstrategie hin zu Innen- und Bestandsentwicklung zu fördern und dadurch eine Trendwende beim Flächenverbrauch zu ermöglichen. Dies kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten - politische wie auch private Entscheidungsträger, Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger - gemeinsam handeln.

Die Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer unterstützen diese Ziele für eine nachhaltige Entwicklung mit Mut, Ausdauer und Kompetenz.

Zusammenarbeit mit den Schulen der Dorf- und Landentwicklung bzw. Flurentwicklung

Die Schulen der Dorf- und Landentwicklung bzw. Flurentwicklung verstehen sich als Foren für Fragen der Entwicklung des ländlichen Raumes. Ihre besondere Aufgabe besteht darin, Kommunalpolitikern, Bürgern und Experten einer Gemeinde oder Region die Unterstützung zu bieten, die sie benötigen, um eine zukunftsfähige und erfolgreiche Entwicklung einzuleiten und umzusetzen. Die Bayerische Architektenkammer kooperiert bei diversen Veranstaltungen, wie z.B. bei den Herbsttagungen, mit den Schulen der Dorf- und Landentwicklung bzw. Flurentwicklung.

In Bayern gibt es drei Schulen der Dorf- und Landentwicklung bzw. Flurentwicklung:
SDF Klosterlangheim
SDL Plankstetten
SDL Thierhaupten

SDL INFORM ist eine Internetplattform, die von der Schule der Dorf- und Landentwicklung Thierhaupten im Auftrag der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung aufgebaut und betreut wird.

Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V.

Der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e.V. ist ein Verein zur Förderung der Heimatpflege in Bayern mit Sitz in München. Zur Heimatpflege zählt der Verein neben Brauchtum, Sprachpflege und Sprachkultur, Volksschauspiel, Trachten, regionale Geschichtsforschung, Volksmusik, Volkslied und Volkstanz vor allem auch die Baugestaltung, Denkmal- und Landschaftspflege.

Die Bayerische Architektenkammer engagiert sich seit vielen Jahren im Arbeitskreis "Baukultur, Denkmalpflege und Landespflege" des Vereins. Die Erhaltung und Fortführung der Baukultur in Bayern bedeutet für den Bayerischen Landesverein für Heimatpflege die Weiterentwicklung eines hochwertigen und lebenswerten Wohn- und Arbeitsumfeldes und damit eine hohe Verantwortung bei jedem Bauvorhaben (Quelle: www.heimat-bayern.de, abgerufen am 13.09.2017). 

Mitglied im Landesplanungsbeirat

Die oberste Landesplanungsbehörde ist Träger der Landesplanung. Sie ist für den Vollzug des Raumordnungsrechts auf Landesebene und insbesondere für das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) zuständig.

Laut Bayerischem Landesplanungsgesetz (BayLplG) wird zur Mitwirkung an den Aufgaben der Raumordnung und Landesplanung ein Landesplanungsbeirat gebildet. Der Landesplanungsbeirat hat die Aufgabe, die oberste Landesplanungsbehörde in grundsätzlichen Fragen, insbesondere bei der Aufstellung des Landesraumentwicklungsprogramms, zu beraten und durch Gutachten, Anregungen und Empfehlungen zu unterstützen. Er ist von der obersten Landesplanungsbehörde nach Maßgabe dieses Gesetzes an der Ausarbeitung und Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms zu beteiligen und zu grundlegenden Fragen der Raumordnung und Landesplanung zu hören.

Gemäß Art. 13 Absatz 1 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) ist der Landesplanungsbeirat der obersten Landesplanungsbehörde zugeordnet. Seine Mitglieder sind insbesondere Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und Vertreter von Organisationen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens, deren Aufgaben durch raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen berührt werden. Sachverständige können als weitere Mitglieder in den Landesplanungsbeirat berufen werden.

Seit einigen Jahren ist die Bayerische Architektenkammer im Landesplanungsbeirat des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vertreten. Stadt- und Raumplanung gehört zu den Kernaufgaben der bayerischen Architekten, Landschaftsplaner und Stadtplaner. Die Vertreter der Bayerischen Architektenkammer nehmen mit fachlich fundierten Argumenten aktiv an den Diskussionen im Landesplanungsbeirat teil und sind Ansprechpartner für Ideen und Anregungen, aber auch für Kritik.

Die Verordnung über den Landesplanungsbeirat (Landesplanungsbeiratsverordnung – LplBV) finden Sie unter folgendem Link