Stellungnahmen zum Landesentwicklungsprogramm (LEP)

Am 22.05.2012 hat der Ministerrat den Entwurf einer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) beschlossen. Im darauffolgenden Anhörungsverfahren wurde durch die ByAK eine umfangreiche kritische Stellungnahme verfasst. Es folgten weitere gemeinsame Stellungnahmen und Schreiben sowie auch eine Anhörung von Experten im Landtag mit den planenden Akademien und Verbänden. Es wurde sich unter anderem sehr kritisch mit der Siedlungsentwicklung und der Baukultur im neuen LEP auseinandergesetzt. Die Vielfalt der im neuen LEP vorgesehenen Ausnahmetatbestände beim Anbindegebot wurde bereits hier schon hinsichtlich weiterer Zersiedelungstendenzen mit Sorge betrachtet und als eine deutliche Verschlechterung gesehen. Des Weiteren wurden die wichtigsten Punkte bei verschiedenen Anhörungen, Gesprächsrunden oder Pressegesprächen vorgetragen. Um den weiteren Prozess bestmöglich zu begleiten beteiligen sich Mitglieder der AG im Landesplanungsbeirat und vereinzelt in regionalen Planungsbeiräten. Zudem wurde Kontakt zur Enquete-Kommission „Gleichwertige Arbeits- und Lebensbedingungen in ganz Bayern“ aufgenommen. Die ByAK wurde bereits zu einer Gesprächsrunde der Enquete-Kommission in den Landtag eingeladen.

Um den Kritikpunkten mehr Schlagkraft zu verleihen wurden viele der letzten Stellungnahmen und Briefe gemeinsam mit Architektenverbänden und Institutionen aus dem Bereich der Regional- und Stadtplanung erarbeitet:

• DASL (Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung)
• BAB (Berufsverband für freischaffende Architekten und Bauingenieure e.V.)
• Bayerische Architektenkammer
• Bayerischer Landesverein für Heimatpflege
• BDLA (Bund Deutscher Landschaftsarchitekten)
• BDA Bayern
• BDB-LV Bayern (Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V.)
• Mitglieder des Beirats für Raumentwicklung
• BUND Naturschutz in Bayern e.V.
• SRL (Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung)
• VBI-LV Bayern (Verband beratender Ingenieure)

Alle Stellungnahmen zur LEP-Fortschreibung seit 2012 zum Download:

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2012-09-21_Stel­lung­nahme_LEP_Gesamt­fort­schrei­bung-ByAK.pdf PDF 179 kB
2013-01-11_Gem_Stel­lung­nahme_LEP-E.pdf PDF 84 kB
2013-07-24_GemSchrei­ben_LEP-E.pdf PDF 81 kB
2016-07-12_Gem_Stel­lung­nahme_LEP_Teil­fort­schrei­bung.pdf PDF 287 kB
2016-11-15_Stel­lung­nahme_LEP_Teil­fort­schrei­bung_ByAK.pdf PDF 167 kB
2017-12-05_Stel­lung­nahme_LEP_Teil­fort­schr._Anbin­de­ge­bot.pdf PDF 52 kB

Offener Brief an Markus Söder

Die planenden Verbände/Akademien in Bayern haben am 26. Februar 2015 mit einem Offenen Brief auf die Regierungserklärung "Heimat Bayern 2020" von Staatsminister Markus Söder vor dem Bayerischen Landtag am 27. November 2014 reagiert.

Als Reaktion auf die Regierungserklärung "Heimat Bayern 2020" von Staatsminister Markus Söder vor dem Bayerischen Landtag vom 27.11.2014 mit der Absicht das Anbindegebot ein weiteres Mal zu lockern und damit das wichtige Instrument des Zentrale-Orte-Systems im Landesentwicklungsprogramm weiter auszuhöhlen, haben die planenden Verbände/Akademien in Bayern einen Offenen Brief an Herrn Staatsminister Markus Söder verfasst, der am 26.02.2015 offiziell verschickt wurde.

Unter Federführung der DASL (Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung) haben sich folgende Verbände beteiligt: BAB (Berufsverband für freischaffende Architekten und Bauingenieure e.V.), Bayerische Architektenkammer, Bayerischer Landesverein für Heimatpflege, BDLA (Bund Deutscher Lanschaftsarchitekten), BDA Bayern, BDB-LV Bayern (Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V.), Mitglieder des Beirats für Raumentwicklung, BUND Naturschutz in Bayern e.V., SRL (Vereinigiung für Stadt-, Regional- ujnd Landesplanung), VBI-LV Bayern (Verband beratender Ingenieure).

Die Regierungserklärung "Heimat Bayern 2020" zum Download:

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2015-02-26_Gem_Offe­nerBrief_Hei­matBay­ern_2020.pdf PDF 106 kB

Baugesetzbuchnovelle: Kritik am §13b

Kabinettsentwurf zur Novelle des Baugesetzbuches liegt vor:
Guter Entwurf mit entbehrlichem Schönheitsfehler

Pressemitteilung der Bundesarchitektenkammer vom 08.12.2016
Das Bundeskabinett hat Ende November die Novelle des Baugesetzes beschlossen. Der von Bundesbauministerin Barbara Hendricks vorgelegte Entwurf sieht die Möglichkeit der Festsetzung sogenannter „Urbaner Gebiete“ vor, die erlaubt, in den Innenstädten höher und dichter zu bauen und die knappen Flächen damit besser auszunutzen. Damit sollen der Wohnungsbau im städtischen Kontext befördert und die Ausweisung neuer Baugebiete und die Versiegelung weiterer Flächen wo immer möglich wirksam reduziert werden. Stadtplaner und Architekten begrüßen, dass mit diesem neuen Baugebiet auch eine Nutzungsmischung gefördert wird und die ‚Stadt der kurzen Wege‘ neue Chancen erhält. Damit sind die Hinwendung zum Prinzip der Europäischen Stadt und eine längst überfällige Abkehr von der sog. Charta von Athen eingeleitet, die zu einer Funktionstrennung von Wohnen, Arbeiten, Einkauf und Freizeit mit der Folge stetig wachsenden Autoverkehrs geführt hat.

Kritisch am Kabinettsentwurf ist hingegen § 13 b, der eine „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ vorsieht und so eine Ausweisung neuen Baulands – wenn auch in begrenztem Umfang und zeitlich bis 2019 befristet – ohne die verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung ermöglichen würde. Dies würde die Bemühungen zur Verdichtung und damit der Senkung des Flächenverbrauchs konterkarieren und wäre auch aus baukultureller Sicht kaum wünschenswert.

Auch die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, lobte die Einführung der „Urbanen Gebiete“ ausdrücklich, wies aber darauf hin, dass der betreffende Paragraf 13 b das Gegenteil einer strategischen Stadtentwicklung darstelle: „Dieser Passus entspricht nicht einer konsistenten, zukunftsorientierten und ökologischen Politik. Auch wenn der große Bedarf an Wohnungen zumindest in den Ballungsgebieten nicht ohne die Ausweisung neuer Baugebiete zu decken sein wird, so darf dies nicht unter Preisgabe der Errungenschaften wie Bürgerbeteiligung, Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen geschehen. Doppelte Innenentwicklung – also nicht nur Nachverdichtung der Bebauung, sondern auch Qualifizierung der innerörtlichen Grünflächen – ist das Gebot der Stunde. Mit diesem Paragraph 13 b würde der Gesetzgeber das bekämpfen, was er an Städtebauförderung investiert“, so Ettinger-Brinckmann. Der Paragraph 13 b müsse daher ersatzlos gestrichen werden. Drei Jahre ungesteuerter Baulandentwicklung im Außenbereich ohne eine deutliche Verpflichtung für Landschaftserhaltung, Freiflächenschonung und Integration der Bürgermeinung sind nicht im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik in Stadt und Land.

Stellungnahmen der Bundesarchitektenkammer sowie der Bayerischen Architektenkammer zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 1.2.2017:

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2017-01-20_Stel­lung­nahme_ByAK_Bau­pla­nungs­rechts­no­velle.pdf PDF 99 kB
Ent­wurf-eines-Geset­zes-zur-Umset­zung-der-Richt­li­nie-2014-52-EU-im-Sta­ed­te­bau­recht.pdf PDF 92 kB
Gesetz-zur-Umset­zung-der-Richt­li­nie-2014-52-EU-im-Sta­ed­te­bau­recht.pdf PDF 163 kB