Bayerische Architektenkammer
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Temporärer Gestaltungsbeirat
Gestaltungsbeiräte kommen bei Städten und Gemeinden zum Glück „in Mode“ – und dies aus gutem Grund:
Damit eine Stadt als Heimat und als Wirtschaftsstandort attraktiv ist, müssen Neubauten, aber auch Um- und Erweiterungsbauten, städtebaulich und architektonisch nicht nur jeweils für sich gut gestaltet sein, sondern sich zugleich auch in ihre jeweilige Umgebung einfügen und dazu beitragen, diese aufzuwerten.
Von einem für Architektur und Stadtgestaltung offenen Klima profitieren die Kommune, der Kreis, die lokale Wirtschaft, der Tourismus, und nicht zuletzt die Bürger.
Damit bayerische Gemeinden und Landkreise die Vorteile von Gestaltungsbeiräten kennenlernen können, ohne gleich einen solchen Beirat für mehrere Jahre einrichten zu müssen, rät die Bayerische Architektenkammer zur Errichtung eines temporären Gestaltungsbeirats und hilft bei dessen Errichtung.
Das Referat Vergabe und Wettbewerb der Bayerischen Architektenkammer mit Geschäftssitz in München berät und hilft gern kostenlos und unverbindlich bei der Errichtung eines temporären Gestaltungsbeirates.
Auch für die Organisation und Durchführung eines Architektenwettbewerbs steht die Fachkompetenz der Mitarbeiter der Bayerischen Architektenkammer zur Verfügung.
Referat für Vergabe und Wettbewerb
Bayerische Architektenkammer
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