Die Landschaftsarchitektin, der Landschaftsarchitekt. Ein Beruf - viele Aufgaben

Ja das möchste: Eine Villa im Grünen mit großer Terrasse, vorn die Ostsee, hinten die Friedrichstraße; mit schöner Aussicht, ländlich mondän. Vom Badezimmer ist die Zugspitze zu sehn – aber abends zum Kino hast dus nicht weit.

Das Ganze schlicht, voller Bescheidenheit: Neun Zimmer, - nein, doch lieber zehn! Ein Dachgarten, wo die Eichen drauf stehn, Radio, Zentralheizung, Vakuum, eine Dienerschaft, gut gezogen und stumm… eine Bibliothek und drumherum Einsamkeit und Hummelgesumm…

— „Das Ideal“, Kurt Tucholsky

Der Traum vom Garten ist so alt wie die Menschheit selbst. Schon die Bibel beschreibt mit dem Garten Eden das Paradies als die fundamentale Sehnsucht des Menschen nach Sorglosigkeit, Gesundheit und Glück, nach vollkommenem Frieden und Einklang mit der Natur. So bedeutet das altiranische Wort „Paradies“ nichts anderes als „Lustgarten“.

In der Neuzeit dann wird Arkadien zum Synonym für ein säkularisiertes Paradies, zum Mythos vom seligen Landleben. Schriftzeugnisse belegen den hohen Entwicklungsstand der römischen Gartenkultur, doch erst die Renaissance erhebt den Garten in Europa zur Kunstform, das Barock wird zu seiner Blütezeit. Im Zuge der Aufklärung eröffnet sich ein neuer Zugang zur Natur, der im Landschaftsgarten zum Ausdruck kommt.

Im Rahmen der Architektouren stellen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner jährlich am letzten Juni-Wochenende ausgewählte Projekte vor. Besichtigungstermine und ausführliches Informationsmaterial: www.byak.de/start/architektur/architektouren

Von den Anfängen bis heute

Der Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit urbaner Gesellschaften liegt heute in der Beantwortung der Frage, wie Landschaft und Freiraum entwickelt und genutzt werden können, um ökonomischen wie sozialen, funktionalen wie gestalterischen, ökologischen wie klimatischen Herausforderungen gerecht zu werden. Landschaftsarchitekten* sind daher inzwischen weit mehr als Gartenkünstler und Gartenarchitekten, der Verzicht auf den Begriff ‚Garten’ dokumentiert die Verantwortung für das Verhältnis Mensch-Natur-Technik. Das langfristige und nachhaltige Planen im Einklang mit der Landschaft steht im Fokus der Arbeit.

Ein Verzeichnis aller bayerischen Landschaftsarchitekten finden Sie hier.

Stadt - Land - Mensch

Landschaftsarchitektur definiert die spannungsvolle Beziehung zwischen Mensch und Natur. Sie leistet einen elementaren Beitrag zur Erhaltung der Umwelt und damit der Lebensqualität sowie des Ressourcenschutzes.

Landschaftsarchitekten machen es sich zur Aufgabe, Landschaft zu erhalten und neu zu interpretieren. Dabei verbinden sie die Kenntnis ökologischer, technischer, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhänge mit planerischer und gestalterischer Kompetenz. Ihr Leistungsspektrum umfasst Parks, Gärten und Plätze, Stadt-, Spiel- und Sportplätze, Außenanlagen von Wohn- und Geschäftshäusern, Boulevards und Industriebrachen oder weiträumige Natur- und Kulturlandschaften. Sie sorgen für eine ästhetische und funktionelle Gestaltung von Freiräumen und setzen sich für den nachhaltigen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ein.

Die Beratung, Betreuung und die treuhänderische Vertretung der Bauherren stehen dabei im Mittelpunkt.

Verkürzt dargestellt kann man die Leistungen von Landschaftsarchitekten in drei Hauptbereiche einteilen:

1. Die Entwurfsplanung, die ersten Beratungen und Skizzen, die der Landschaftsarchitekt anfertigt und bis zur Genehmigungsplanung weiter ausarbeitet.

2. Die genauen Ausführungspläne, die Bepflanzungspläne, Leistungsbeschreibungen und Ausführungsqualitäten, die der Landschaftsarchitekt erarbeitet und festlegt.

3. Die Mitwirkung bei der Auftragsvergabe, die örtliche Bauleitung auf Grundlage der Ausführungsplanung, die Termin- und Kostenkontrolle, die Qualitätskontrolle vor Ort sowie die Abnahme und Abrechnung der Bauleistungen in enger Abstimmung mit dem Bauherrn.

Grundlagenauswertung, Bestandsaufnahme, Bewertung und Konfliktanalyse oder die Entwicklung von Leitbildern, Konzepten und Maßnahmenkatalogen gehören ebenfalls zum Arbeitsfeld.

Das Aufgabenspektrum

Landschaftsarchitekten sind kompetente Ansprechpartner für: Raumordnung und Landesplanung; Bauleitplanung und Dorfentwicklung; Landschaftsplanung, Naturschutz und Kompensation; Gartendenkmalpflege; Objekt- und Freiraumplanung; Projektsteuerung. Sie sind zudem Experten für Moderation, Gutachten und Wettbewerb.

Landschaftsarchitekten...

… planen Grünflächen und Freianlagen aller Art, betreuen deren Bau und Realisierung und organisieren die dauerhafte Pflege. Sie entwerfen die Einteilung und Nutzung des Geländes, die Höhenplanung und Modellierung der Oberflächen, die Auswahl und Verwendung geeigneter Pflanzen, Bodenbeläge, Einfriedungen, Ausstattung und Kunstwerke,

… entwickeln Konzepte zur Erhaltung und Entwicklung von Landschaft und zur nachhaltigen Raumordnung und Siedlungsentwicklung.

… erarbeiten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit Eingriffen in die Natur etwa durch Wohnungs- und Straßenbau und machen Vorschläge für den naturnahen Rückbau von Gewässern oder die Renaturierung von Deponien und Bodenabbaugebieten.

… übernehmen soziale Verantwortung. Sie suchen nach idealen Lösungen für ihre Bauherren und berücksichtigen hierbei auch soziale Belange.

Sie arbeiten in engem Austausch mit und als Moderatoren zwischen Architekten, Stadtplanern, Bauingenieuren, Biologen, Geologen und Sozialplanern.

Die Ausbildung

Fachliche Qualifikation erfahren Landschaftsarchitekten zunächst durch den erfolgreichen Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer Universität oder einer Hochschule.

Das querschnittsorientierte und gesamtheitliche Studium der Landschaftsarchitektur vereint die Bereiche Gestaltung, Bauen mit der Pflanze sowie ökologische Planung und Umweltvorsorge miteinander. Wesentlich sind Planung und Entwurf, Darstellung und Gestaltung (CAD, GIS, Modellbau), Konstruktion und Technik im Garten- und Landschaftsbau, Landschafts- und Umweltplanung, Regionalplanung und Städtebau, Recht, Geschichte der Landschaftsarchitektur, Gartendenkmalpflege, Soziologie, naturwissenschaftliche Disziplinen wie Botanik, Bodenkunde und Hydrogeologie, Klimatologie, Ökologie und Vegetationskunde sowie der Bereich Ökonomie und Management, wie etwa Baubetrieb und Grünflächenmanagement.

Studienabschlüsse können als Bachelor und Master erfolgen.

Die Gesetzeslage

Die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ darf in Bayern nur führen, wer als Landschaftsarchitekt bei der Bayerischen Architektenkammer oder einer anderen Landesarchitekten- bzw. Stadtplanerkammer Mitglied ist. Dies ist durch das Bayerische Baukammerngesetz (BauKaG) geregelt. Eine Eintragung in die Architektenliste der Fachrichtung Landschaftsarchitektur ist nur möglich, wenn man ein entsprechendes Studium erfolgreich abgeschlossen hat und eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweisen kann. (Art. 4 Abs. 2 BauKaG).

Landschaftsarchitekten rechnen ihre vertragsgemäß erbrachten Leistungen nach der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) ab. Die HOAI ist als Rechtsverordnung der Bundesregierung für alle Landschaftsarchitekten aber auch Auftraggeber bindend. Diese Gebührenordnung hilft dem Verbraucher, für geistig-schöpferische Leistungen, deren Preise er nicht kennt, vergleichbare Angebote zu erhalten.

Analog zur Planung von Freianlagen regelt die HOAI die Vergütung landschaftsplanerischer Leistungen für: Landschaftsplan, Grünordnungsplan, Landschaftsrahmenplan, Umweltverträglichkeitsstudie, landschaftspflegerischen Begleitplan oder Pflege- und Entwicklungsplan.