Bayerische Architektenkammer
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
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Beamtet
Im öffentlichen Dienst können Architekten, Landschafts-, Innenarchitekten und Stadtplaner außerdem eine Beamtenlaufbahn einschlagen, die einer zusätzlichen Ausbildungs- und Vorbereitungszeit bedarf.
Die Laufbahnbefähigung wird normalerweise durch den Nachweis eines Hochschulabschlusses einer Universität oder Technischen Hochschule mit Diplom oder Master oder einen akkreditierten Master-Abschluss einer Hochschule (z. B. in Architektur, Bauingenieurwesen, Stadtplanung) und die entsprechende Laufbahnprüfung (Staatsexamen, früher: Große Staatsprüfung) nach zweijährigem technischen Referendariat erbracht. Mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung ist man in Bayern berechtigt die Berufsbezeichnung „Regierungsbaumeister“ zu führen, unabhängig davon, ob man angestellt, verbeamtet oder freischaffend tätig ist. Zum Führen der beamtenrechtlichen Amtsbezeichnung muss nach dem Referendariat eine bis zu dreijährige Probezeit abgeleistet werden.
Angestellte und beamtete Architekten, Innen-, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sind starke Partner in der Solidargemeinschaft mit freischaffenden Kolleginnen und Kollegen. Dem gemeinsamen Handeln liegen gleiche Interessen zu Grunde an Baukultur, gestalterischem Anspruch, Nachhaltigkeit, Umweltbewusstsein und Wirtschaftlichkeit. Hierfür das Optimale zu erreichen, ist nur in einem partnerschaftlichen Miteinander möglich.
Unsere Informationen für Sie:
Warum Angestellte und Beamte Mitglied werden
Architektenversorgung für Beamtinnen und Beamten
Auch für die verbeamteten Kammermitglieder kann der Aufbau von zusätzlichen Rentenansprüchen über die Bayerische Architektenversorgung ein sinnvoller Baustein der Altervorsorge sei. Klargestellt wurde, dass etwaige Rentenzahlungen nicht auf sonstige Pensionsleistungen angerechnet werden. Vgl. dazu den Beitrag in DABRegional 12/2013.
Bau intern
"bau intern" ist die Zeitschrift der Bayerischen Staatsbauverwaltung für Hochbau, Städtebau, Wohnungsbau, Straßen- und Brückenbau. Sie informiert aktuell und ansprechend über aktuelle Entwicklungen und greift in Sonderheften Themen auf, die von herausragender Bedeutung sind.
Informationsangebot zum technischen Referendariat
Informationen zum technischen Referendariat:
Nebentätigkeit
Zur Möglichkeit der Aufnahme einer Nebentätigkeit: Jobben nach Feierabend