Der Architektenwettbewerb ist ein fachlicher Leistungsvergleich. Der Auslober/Bauherr erhält für sein Projekt vergleichbare Entwürfe, um mit Unterstützung durch ein Preisgericht die optimale Lösung für sein Bauvorhaben auswählen zu können. Ein Wettbewerb eignet sich für jede Art von Planungsaufgaben – für Gebäudeplanungen, städtebauliche Projekte, Landschaftsplanung oder Innenraumgestaltung.

Das Wettbewerbsverfahren wird einheitlich durch die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) geregelt. Diese bieten gesicherte Verfahrensformen und Auswahlmöglichkeiten für spezifische Aufgaben. Die RPW 2013 sind durch das Bayerische Staatsministerium des Innern (Oberste Baubehörde) eingeführt und somit für die Staatsbauverwaltung verbindlich; Kommunen und sonstigen öffentlichen und privaten Bauherren sind sie zur Anwendung empfohlen.

Die RPW 2013 sind seit 1. März 2013 für den Bund verbindlich, die Einführung auf Landesebene durch die Oberste Baubehörde ist mit Wirkung zum 1. Oktober 2013 erfolgt.

Öffentliche Bauherren, insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, aber auch private Unternehmen können und sollten Architektenwettbewerbe ausloben. Gerade private Bauherren haben in Zeiten zunehmender Konkurrenz erkannt, dass der Wettbewerb Innovationen fördert und optimal gelöste Bauaufgaben das Image positiv beeinflussen.
Von jedem Wettbewerbsteilnehmer werden im Verfahren die gleichen Leistungen verlangt, um die Entwürfe fair miteinander vergleichen zu können.

Im Januar 2014 ist der Forschungsbericht des BMVBS für "Aufwendungen bei der Vergabe von Planungsleistungen" veröffentlicht worden. Er enthält u.a. eine Evaluierung der zeitlichen Abläufe und monetären Aufwendungen bei Vergabeverfahren von Planungsleistungen im Hochbau.

Unterlagen zur RPW 2013 und zur VgV im Downloadbereich

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