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Inhalt

Kapitel A bis E

Kapitel A – Nachhaltigkeitsziele definieren: Projektvorbereitung

Nachhaltiges Bauen ist eine gemeinsame Aufgabe für Bauherren, Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sowie ausführende Unternehmen. Es ist aber maßgeblich der Bauherr, der mit der Formulierung des Nachhaltigkeitsanspruchs zu Projektbeginn über entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis verfügt. Der Planer kann schon zu diesem Zeitpunkt die Zielfindung unterstützen, um gemeinsam mit den weiteren Beteiligten auf dieser Grundlage eine erfolgreiche Projektbearbeitung zu ermöglichen.

Diese Kultur des Planens, die Abstimmung der Ansprüche mit der Herangehensweise sowie der Kenntnisse und Erfahrungen aller Projektbeteiligten ebnet den Weg, der zu einem zukunftsweisenden Ergebnis führt. Dabei wird die Relevanz einer systematischen Projektvorbereitung schon allein daraus ersichtlich, dass nach dem Baukulturbericht 2014/15 in Deutschland 12% des Umsatzes der Baubranche auf Fehlerkosten basieren. Viele dieser Fehlplanungen ließen sich durch eine eindeutige Definition der tatsächlichen Aufgabenstellung vermeiden.

Nachhaltiges Bauen bildet inzwischen den Stand der Technik ab. Die frühzeitige Ausrichtung des Projektes unter Nachhaltigkeitsqualitäten und deren konsequente Umsetzung in den anschließenden Projektphasen erzielen gleichzeitig niedrige Lebenszykluskosten und einen langfristigen Mehrwehrt.

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Kapitel B – Nachhaltigkeitsaspekte verankern: Entwurf

Mittlerweile stellen Nachhaltigkeitsaspekte zentrale Qualitätsmerkmale unserer gebauten Umwelt dar. Insbesondere Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sind demnach gefordert, beim Entwerfen auch gesellschaftlich relevante Fragestellungen zu lösen. Denn die Mittel des nachhaltigen Bauens sind zugleich die klassischen Mittel der Architektur: Formgebung, Masse und Transparenz, Materialien, Flächenökonomie und Raumwirkung.

Nachhaltige Architektur erfordert von allen Projektbeteiligten ein intensiveres Abwägen, Revidieren und Optimieren. Bei teilweise widersprüchlichen Anforderungen unterschiedlicher Nachhaltigkeitskriterien kann eine Verbesserung bestimmter Aspekte eventuell Nachteile in anderen Bereichen auslösen. Solche Optimierungen lassen sich nicht linear, sondern nur in iterativen und integralen Planungsprozessen abbilden.

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Kapitel C – Nachhaltigkeitsqualitäten ausarbeiten: Ausführungsplanung

In der Ausführungsplanung ist eine Einflussnahme auf grundsätzliche Nachhaltigkeitsziele nur noch begrenzt möglich. Vielmehr geht es darum, die angestrebten Nachhaltigkeitsqualitäten in Zusammenhang mit den funktionalen und gestalterischen Vorstellungen realisierungsgerecht auszuarbeiten, sodass in der Ausschreibung möglichst keine bzw. geringe Qualitätsverluste zu verzeichnen sind.

Wie in den vorangegangenen Leistungsphasen bedarf es der kontinuierlichen Qualitätssicherung und Anpassung, soweit sich einzelne Nachhaltigkeitsziele in der angedachten Form als nicht umsetzbar erweisen.

Die Schwerpunkte während der Ausführungsplanung liegen in der Gewährleistung des anvisierten Nutzerkomforts, beim Detaillieren des energetischen Konzepts, der Optimierung des Materialeinsatzes unter der Prämisse, Schadstoffarmut sicherzustellen sowie in der Minimierung der Lebenszykluskosten hinsichtlich Reinigung und Instandhaltung.

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Kapitel D – Nachhaltigkeitsqualitäten umsetzen: Realisierung

Zur Vorbereitung der Vergabe sind auf Grundlage der Ausführungsplanung die Leistungsverzeichnisse zu erarbeiten. Im Kontext der Nachhaltigkeitsanforderungen werden jedoch die Vorgaben zur Umsetzung anspruchsvoller und komplexer. Insbesondere die Schnittstellen zwischen TGA-, Elektro- und Bauplanung sollten sorgfältig geprüft werden.

Die ausführenden Unternehmen benötigen zusätzliche Informationen zur termin- und fachgerechten Umsetzung – was sich z.B. in Vertragsbedingungen, technischen Vorbemerkungen und Positionsbeschreibungen widerspiegelt. Daher erhöht sich der Prüfaufwand bei der Vergabe.

Während der Bauüberwachung ist die planungsgemäße Umsetzung der definierten Nachhaltigkeitsanforderungen sicherzustellen. Die Aufgaben sind hierbei sehr vielfältig und umfassen etwa die Einhaltung bestimmter Kennwerte oder Produktanforderungen, die baubegleitende Nachführung von Berechnungen, qualitätssichernde Maßnahmen, Aspekte der Baustellenorganisation oder die Vorbereitungen für einen energieeffizienten Betrieb.

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Kapitel E – Nachhaltigkeitsmerkmale weiterverfolgen: Nutzung

Über den gesamten Gebäudelebenszyklus betrachtet hat bekanntermaßen die Nutzungsphase die größten Auswirkungen auf ökonomische, ökologische und soziokulturelle Aspekte. Demnach enden Nachhaltigkeit und Baukultur nicht mit dem gebauten Projekt. Die Gebrauchstauglichkeit, die Akzeptanz und der Erfolg eines Bauvorhabens zeigen sich erst in der Betriebs- und Nutzungsphase – und diese wird neben den Gebäudeeigenschaften maßgeblich durch den Betreiber und den Nutzer beeinflusst.

Es ist daher eine wichtige Aufgabe, alle in der Planungs- und Bauphase vereinbarten Ziele und Qualitäten des nachhaltigen Bauens auch insgesamt in die Nutzungsphase zu übertragen. In der „Phase 10“– die nicht mehr zu den üblichen HOAI-Leistungen zählt – lassen sich durch Reflexionen und Optimierungen gegebenenfalls auch Schwachstellen nachbessern. Dies erfolgt insbesondere durch Maßnahmen, die den effizienten, umweltfreundlichen und kostengünstigen Betrieb des Gebäudes sichern bzw. verbessern.

Ferner gilt es, die Nutzer für spezifische Besonderheiten des Gebäudes zu sensibilisieren und zugleich Raum für Entwicklungen und sich wandelnde Bedürfnisse zu bieten. Folglich sollten Möglichkeiten zur Aneignung und verstärkten Identifikation für die Gebäudenutzer vorhanden sein.

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