Bauplanungsrecht

Im Gegensatz zum Bauordnungsrecht, dessen primäres Ziel die Sicherheit und die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben ist, legt das Bauplanungsrecht die bauliche Nutzbarkeit von Grund und Boden fest. Wesentliche Inhalte des Bauplanungsrechts werden im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Bei beiden Gesetzen handelt es sich um Bundesrecht.

Die Instrumente der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) sind im Bauplanungsrecht verankert. Durch die Bauleitplanung können Gemeinden ihre kommunale Planungshoheit wahrnehmen, d.h. unter anderem Flächennutzungspläne sowie Bebauungspläne in eigener Verantwortung aufstellen.

Weitere Informationen zu den Kommunalen Planungsinstrumenten finden Sie hier.

Wichtige Informationen bieten die Planungshilfen für die Bauleitplanung, die die Bayerische Staatsregierung zur Verfügung stellt.

Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung

Das Baugesetzbuch (BauGB) ist mit seinen vier Kapiteln die wichtigste Grundlage des Bauplanungsrechts. Der besiedelte und noch zu besiedelnde Raum in Deutschland wird durch die Bestimmungen und Instrumente, die das BauGB bietet, maßgeblich geprägt. Das BauGB regelt nicht nur, welche Inhalte und Verfahren den Kommunen im Rahmen eines Bebauungsplans zur Verfügung stehen, sondern auch, wie beispielsweise mit unbeplanten Innenbereichen umzugehen ist.

Die Gemeinden sind bei der Bauleitplanung an die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) gebunden. Somit ist die BauNVO mit dem BauGB untrennbar verbunden. Die Art und das zulässige Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks werden über die Baunutzungsverordnung geregelt.

Zur Ermittlung von Flächen, die im Zusammenhang mit den Anforderungen des Bauplanungsrechts stehen, hat die Bayerische Architektenkammer ein Merkblatt erstellt, u.a. finden Sie dort auch Hinweise zur Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung.

Städtebauliche Satzungen

Ergänzend zu den bereits benannten Werkzeugen der Bauleitplanung, können Kommunen zusätzlich eigene städtebauliche Satzungen aufstellen, um die bauliche Entwicklung der Gemeinde individuell zu lenken und zu sichern. Diese Satzungen sind unter bestimmten Voraussetzungen sowohl für den Innenbereich, als auch für den Außenbereich möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Abstimmung mit weiteren Planungsebenen

Vorgaben zur Raumordnung
Als umfassendes Instrument zur vorbereitenden und verbindlichen Regelung der Bodennutzung dient die Bauleitplanung nicht nur gemeindlichen Zielen, sondern auch der Abstimmung mit überörtlichen und übergeordneten räumlichen Planungen. Die Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) konkretisieren die Ziele der Raumordnung, die in der Landes- und Regionalplanung aufgezeigt werden. Sie müssen insbesondere die Grundsätze des § 1 Abs. 5, 6 und 7 und § 1a BauGB sowie sonstige Rechtsvorschriften berücksichtigen und sind zudem mit den benachbarten Gemeinden abzustimmen (§ 2 Abs. 2 BauGB). (Quelle: Auszug aus "Planungshilfen der Bauleitplanung" der Obersten Baubehörde)

Weiterführende Informationen zu Vorgaben der Raumordnung finden Sie hier.

Abstimmung mit der Landschaftsplanung/ Naturschutz, Landschaftspflege
Gemäß § 11 BNatSchG i. V. m. Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayNatSchG werden die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Landschaftsplänen als Bestandteile der Flächennutzungspläne dargestellt und in Grünordnungsplänen als Bestandteile der Bebauungspläne festgesetzt. (vgl. "Kommunale Landschaftsplanung in Bayern – ein Leitfaden für die Praxis" herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit)

Links
Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

Vogelschutzrichtlinie

Bayerisches Waldgesetz - BayWaldG

Weitere Grundlagen der Bauleitplanung

Die Bauleitplanung hat weitreichende Auswirkungen auf die Entwicklung der Kulturlandschaft Bayerns – insbesondere auch auf die Frage, was und wie gebaut werden darf. Baugesetzbuch und  Baunutzungsverordnung, aber auch andere bundesweit geltende Gesetze (z.B. das Bundesimmisionsschutzgesetz), bilden den rechtlichen Rahmen. Landesrecht, u.a. die BayBO, oder die GaStellV haben erheblichen Einfluss auf die Bebauungsplanung, ebenso wie sonstiges kommunales Recht, wie z.B. örtlicheSatzungen.

Überblick und hilfreiche Links:

Planzeichenverordnung

Bundesimmisionsschutzgesetz

Flurbereinigungsgesetz

Straßen- und Verkehrsrecht

Garagen- und Stellplatzsatzung

Städtebauförderrichtlinie

Dorferneuerungsrichtlinie

Der Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.