Ablauf eines Mediationsverfahrens


Bei einem Mediationsverfahren handelt es sich um ein professionelles mehrstufiges Verfahren, das – je nach Umfang des Konfliktes und Beauftragung – im Vorfeld festgelegt wird. Eine Verfahrensordnung existiert in Deutschland nicht. Nachdem geklärt wurde, welche Personen an den Verfahren teilnehmen sollten, welche Erwartungen diese haben, wie sich der Konflikt entwickelt hat und die grundsätzliche Entscheidung über die Durchführung eines ein Mediationsverfahren getroffen wurde, vereinbaren die Medianten klare Ziele und gemeinsame Regeln zum Umgang miteinander in der Mediation und erteilen dem/ der Mediator/in einen Durchführungsauftrag. In einem weiteren Schritt erklärt jede anwesende Person aus ihrer subjektiven Sicht, was zum Konflikt zu sagen ist, z.B. wie er entstanden ist, wie er sich konkret auswirkt und was dem einzelnen wichtig ist. Die unterschiedlichen und widersprechenden subjektiven Sichtweisen werden in einer Art verlangsamten und dadurch vertieften Streitdialog miteinander in Kontakt gebracht und somit eine gegenseitige Anerkennung von unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen ermöglicht. Erst wenn schwierige „negative“ Gefühle und belastende Ereignisse aufgelöst worden sind, wird der Raum für neue Lösungsoptionen eröffnet und eine Grundlage für zukunftsfähige Regelungen, die von allen getragen werden können, geschaffen. Der Klärungsprozess wird von den Betroffenen mit einer Vereinbarung zum weiteren Vorgehen abgeschlossen.

Die Verfahrensschritte in der Übersicht


  1. Vorbereitung und Abschluss des Mediationsvertrages
  2. Themen und Informationen sammeln
  3. Klärung der Interessenslagen in einem kommunikativen Prozess
  4. Kreative Suche nach Lösungsoptionen
  5. Gemeinsame Bewertung und Auswahl der Optionen mit dem Ziel realisierbare Vorschläge zu erhalten, die für alle akzeptabel sind (win-win)
  6. Konkrete Vereinbarungen und deren Umsetzung

Die Grundsätze des Verfahrens


Eigenverantwortliches Handeln der Beteiligten

Die Konfliktparteien nehmen mit Hilfe des Mediators/ der Mediatorin ihre Interessen selbst wahr und vertreten diese angemessen.

Allparteiliche Haltung des Mediators/ der Mediatorin
Der/ Die Mediator/in unterstützt alle Betroffenen gleichermaßen darin, eine für sie befriedigende und interessengerechte und für alle faire Vereinbarung zu erzielen.

Freiwilligkeit des Verfahrens

Die Teilnahme an einem Mediationsverfahren ist für alle Beteiligten, auch für den/ die Mediator/in, freiwillig. Das Verfahren kann deshalb jederzeit begonnen und beendet werden.

Vertraulichkeit des Verfahrens

Alle Beteiligten verpflichten sich, Informationen und Erkenntnisse aus dem Mediationsverfahren nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Beteiligten an Dritte weiterzugeben.

Informiertheit der Beteiligten

Jede Konfliktpartei erhält Gelegenheit, die für sie entscheidungsrelevanten Informationen in ihrer Tragweite zu erkennen und zu gewichten. Dies setzt voraus, dass alle Beteiligten bereit sind, sämtliche für den Konflikt und dessen Lösung relevanten Fakten offenzulegen.

Kosten


Die Vergütung der/des Mediators/in erfolgt je nach Aufwand, wobei zu Beginn des Verfahrens eine Kostenschätzung für den Auftrag erstellt wird. Üblich sind Stunden- bzw. Tagessätze, hinzukommen evtl. Reisekosten und die Umsatzsteuer. Je nach Einzelfall kann eine begleitende Beratung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder sonstigen Experten (z.B. einem Sachverständigen) erforderlich werden. Bezüglich der Übernahme dieser Kosten treffen die Betroffenen im Rahmen des Verfahrens eine Vereinbarung.

Auswahl des Mediators/ der Mediatorin


In Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Mediator/Mediatorin“ nicht gesetzlich geschützt. Wir empfehlen deshalb, bei der Suche nach einem geeigneten Mediator besonderes Augenmerk auf Art, Inhalt und Umfang der Ausbildung des Mediators sowie auf berufliche Referenzen zu achten. Als Richtwert für eine angemessene Ausbildungsdauer kann zum Beispiel von dem im Österreichischen Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen vorgeschriebenen Ausbildungsumfang von mindestens 200 theoretischen Ausbildungseinheiten ausgegangen werden.