Die Ergebnisse 2026

Die Ergebnisse für die XIV. Wahlperiode stehen fest:

 
Wir gratulieren allen Gewählten und bedanken uns bei allen Wählerinnen und Wählern!

Das war der Wahlaufruf zur Wahl der XIV. Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer

Kammerpräsidentin Prof. Lydia Haack im Namen der Vertreterversammlung und des Vorstands

 

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

auf diesen Seiten (Vorstellung der Wahllisten aus DAB_Q1_2026_BY) wird den Wahllisten, die gültige Wahlvorschläge für die Wahl der XIV. Vertreterversammlung eingereicht haben, Gelegenheit gegeben, sich und ihre Kandidatinnen und Kandidaten vorzustellen. Die Veröffentlichung erfolgt in eigener und alleiniger Verantwortung der Wahllisten.

Die Reihenfolge der Beiträge entspricht der Reihenfolge der Wahllisten auf der Wahlvorschlagsliste, wie sie gemäß Ziff. 6.1 der Wahlordnung für die Wahlen zur Vertreterversammlung in gemeinsamer Sitzung des Wahlvorstands (Vorstand sowie Ausschuss Satzung und Wahlordnung) vom 23. Januar 2026 durch Los bestimmt wurde.

Der Versand der Wahlunterlagen an die Kammermitglieder erfolgt am 26. März 2026. Die Wahlzeit ist – wie im DABregional Bayern 11/2025, Seite 3, und im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 44/2025 bekannt gemacht – der 26.03. bis 30.04.2026, 18.00 Uhr.

Wahlbriefe, die nach diesem Zeitpunkt bei der Bayerischen Architektenkammer eingehen, sind ungültig.

Vertreterversammlung und Vorstand der Bayerischen Architektenkammer richten an alle Kammermitglieder die herzliche Bitte, sich an dieser Wahl zu beteiligen. Unser Berufsstand wird auch in der nächsten Wahlperiode angesichts der sich verändernden globalen, gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Fülle von Aufgaben zu bewältigen haben. Stärken Sie die Legitimation unserer Architektenkammer und der von Ihnen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter!

Mit der Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten Ihres Vertrauens bestimmen Sie die Berufspolitik mit.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Prof. Lydia Haack
Präsidentin

Wer kandidierte für die Vertreterversammlung?

Für die vom 26. März bis 30. April laufende Wahl zur Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer traten 799 Kandidierende auf 15 Listen an. 53 % der Kandidierenden sind freischaffend tätige Kammermitglieder, sie waren damit im Vergleich zu den 40,5% Freischaffenden der Kammer leicht überrepräsentiert. Auch die Verbeamteten (14,4 % statt 3,9 %) waren stärker vertreten, während Angestellte etwas seltener auf den Listen erschienen.

Schlüsselt man die Bewerber:innen um einen Sitz in der Vertreterversammlung nach Fachrichtungen auf, ergibt sich folgendes Bild: Architekt:innen dominierten mit 84,1 %. Sie lagen leicht unter ihrem Anteil bei den Gesamtmitgliedern. Stadtplaner:innen waren mit 23,7 % auf den Listen deutlich aktiver als ihr Anteil von 5,9 % an den Kammermitgliedern vermuten lässt, auch wenn Stadtplanung nur selten als erste Fachrichtung genannt wird. Die Anteile von jeweils rund 7 % bei den Innen- und Landschaftsarchitekt:innen entsprachen in etwa den Anteilen an der gesamten Mitgliederschaft.

Das Durchschnittsalter der Kandidierenden betrug 54 Jahre, die Spanne reichte von 28 bis 89 Jahren. Der Frauenanteil lag bei 41,2 % und damit höher als bei allen Mitgliedern der Bayerischen Architektenkammer. Auf einzelnen Listen schwankte er allerdings zwischen 23,1 % und 100 %.

Regional zeigte sich ein Schwerpunkt in Oberbayern: 62 % aller Bewerber:innen stammten von dort, wobei allein aus München rund 45,4 % der Kandierenden kamen. Dahinter folgte Nürnberg mit rund 5,9 % der Bewerber:innen. Bei den Bezirken bildete Niederbayern das Schlusslicht. Insgesamt vertraten die Kandidierenden 211 verschiedene Wohnorte, sodass auch der ländliche Raum bei den Kammerwahlen repräsentiert ist.

Für eine ausführlichere Darstellung siehe hier.

Vorstellung der Wahllisten

Auszug aus dem Deutsches Architektenblatt, Ausgabe 1. Quartal 2026, Regionalseiten Bayern: Seiten 4-20

Auf diesen Seiten wurde den Wahllisten, die gültige Wahlvorschläge für die Wahl der XIV. Vertreterversammlung eingereicht hatten, Gelegenheit gegeben, sich und ihre Kandidatinnen und Kandidaten vorzustellen. Die Veröffentlichung erfolgte in eigener und alleiniger Verantwortung der Wahllisten.

Die Reihenfolge der Beiträge entsprach der Reihenfolge der Wahllisten auf der Wahlvorschlagsliste, wie sie gemäß Ziff. 6.1 der Wahlordnung für die Wahlen zur Vertreterversammlung in gemeinsamer Sitzung des Wahlvorstands (Vorstand sowie Ausschuss Satzung und Wahlordnung) vom 23. Januar 2026 durch Los bestimmt wurde.

2026 durfte wieder gewählt werden!

2026 endete die fünfjährige Wahlperiode der XIII. Vertreterversammlung mitsamt des von ihr gewählten Vorstands. Das „Parlament der Bayerischen Architektenkammer“ mit seinen 125 Vertreterinnen und Vertretern wurde im Frühjahr 2026 neu gewählt. Dieses Gremium wird am 3. Juli 2026 den Vorstand sowie den/die Präsident/Präsidentin und die Vizepräsidenten respektive Vizepräsidentinnen der XIV. Wahlpersiode wählen.

Der Bayerischen Architektenkammer liegt, wie allen berufsständischen Kammern, die Idee einer demokratisch legitimierten Selbstverwaltung zugrunde. Die durch Wahlen bestimmten Organe – die Vertreterversammlung und der Vorstand – nehmen die gesetzlich geregelten Kammeraufgaben eigenverantwortlich wahr. Dabei unterstehen sie der Rechtsaufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Gewählt wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl. Erstmals wird bei der der anstehenden Wahl ein digitales Wahlbüro angeboten. Der Ausschuss Satzung und Wahlordnung hatte sich mit der Option einer digitalen Wahl in der ablaufenden Wahlperiode intensiv befasst. Schließlich hatte der Gesetzgeber auch im Baukammerngesetz (BauKaG) die Option einer digitalen Wahl im neuen Art. 15. Abs. 1 Satz 3 BauKaG eröffnet. Unter Beteiligung verschiedener Wahlexperten hatte der Ausschuss verschiedene Modelle diskutiert und abgewogen. Die Bandbreite reichte von einer ausschließlich digitalen Wahl, über Kombinationen einer digitalen Wahl mit einer Briefwahl bis hin zum Festhalten einer ausschließlich analogen Briefwahl. Vorgeschlagen hat der Ausschuss der Vertreterversammlung dann im Juni 2023 das Modell einer sog. hybriden Wahl, in Form des „Kleinen Hybrid“.

Wahlbekanntmachung für die Wahl der XIV. Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer
(aus: DABregional 2025-11, Seite 3)

Der "Kleine Hybrid"

Beim "Kleinen Hybrid" wird die Wählerin postalisch angeschrieben und erhält ihren persönlichen Onlinezugang zu einem digitalen Wahlbüro. Möchte der Wähler seine Stimmen nicht digital abgeben, kann er die Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragen. Er erhält sodann das Stimmzettelgeheft per Post zugestellt und wählt die Delegierten wie gewohnt per Briefwahl. Sichergestellt ist dabei selbstverständlich, dass man seine Stimmen nur einmal abgeben kann. Diesem Vorschlag hat sich die Vertreterversammlung am 23. Juni 2023 einstimmig angeschlossen.

Insbesondere folgende Gründe lagen der Entscheidung zu Grunde:

  • Die Möglichkeit der elektronischen Wahl ist zeitgemäß, digitale Wahlen haben sich mittlerweile in der Praxis bewährt und können rechtssicher und frei von Störungen durchgeführt werden.
  • Mit dem „Kleinen Hybrid“ ist eine erhebliche Reduzierung des Papierbedarfs verbunden. Damit trägt eine digitale Wahl zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei und ist damit ein Baustein zu Erreichung des selbstgesteckten Ziels der Klimaneutralität 2031.
  • Da auch die Auszählung elektronisch erfolgt, werden auch hier Ressourcen gespart.
  • Mit der Möglichkeit, sich auf Antrag das Stimmzettelgeheft zusenden zu lassen, ist das Recht auf Teilnahme an den Wahlen für alle Mitglieder diskriminierungsfrei sichergestellt.

Auf Basis dieses Grundsatzbeschlusses wurde die Wahlordnung für die Wahlen der Vertreterversammlung sodann grundlegend überarbeitet. Gewählt wurde im Frühjahr 2026 damit erstmals in einem digitalen Wahlbüro. Wer wollte, konnte sich „seinen“ Stimmzettel zusenden lassen und seine Stimmen wie gewohnt per Briefwahl abgeben.

Wer war wahlberechtigt?

Wahlberechtigt waren alle stimmberechtigten Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Im Wählerverzeichnis wird aufgenommen, wer bis vor acht Wochen vor Beginn der Wahlzeit in die Architektenliste eingetragen ist. Das heißt, dass alle neuen Mitglieder, die bis zum 29. Januar 2026 Mitglied der Bayerischen Architektenkammer geworden sind, an den Wahlen teilnehmen konnten. Die eigentliche Wahlzeit vom 26. März – 30. April 2026 betrug fast fünf Wochen. Die Ermittlung der Sitzverteilung in der Vertreterversammlung erfolgt nach dem sogenannten „Hare-Niemeyer-Verfahren“. Dieses Verfahren kommt seit 2016 zur Anwendung und löste die alte Auszählungsweise nach D’Hondt ab. Nunmehr erfolgt die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Listen entsprechend den ermittelten prozentualen Quoten.

Listenwahl

Die Gründungsväter der Bayerischen Architektenkammer haben sich für die Durchführung der Wahlen an dem parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland orientiert. Gewählt werden können einzelne Mitglieder, die sich auf sogenannten „Wahlvorschlagslisten“ haben aufstellen lassen. Entsprechende Wahlvorschläge in Listenform für die anstehenden Wahlen können von jedem Mitglied über die Geschäftsstelle der Bayerischen Architektenkammer beim Wahlvorstand eingereicht werden. Jede Wahlliste darf dabei nicht mehr Kandidaten enthalten, als die Vertreterversammlung insgesamt Sitze aufweist. Somit dürfen sich auf einer Liste maximal 125 Personen zu Wahl stellen. Um eine Liste wirksam für die Kammerwahlen anzumelden, muss jeder Wahlvorschlag von wenigstens 15 Wahlberechtigten unterschrieben sein. Zusätzlich muss von allen Bewerberinnen und Bewerbern eine Erklärung ausgefüllt werden, dass sie mit der Aufstellung auf der Wahlliste einverstanden sind und im Fall der Wahl das Mandat ausüben. Die entsprechenden Unterlagen können rechtzeitig zur Aufstellung der Wahllisten bei der Bayerischen Architektenkammer angefordert werden.

Wahl des Vorstands und des Präsidenten oder der Präsidentin

Die gewählten 125 Vertreterinnen und Vertreter wählen in der konstituierenden Vertreterversammlung die 11 Mitglieder für den Vorstand der Bayerischen Architektenkammer. Hierzu werden aus den in der Vertreterversammlung vertretenen Listen Vorschläge für die Vorstände genannt. Jeder Liste steht eine auf Basis des Wahlergebnisses durch Auszählung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ermittelte Anzahl von Sitzen zu. Der/die Präsident/in und die beiden Vizepräsident/inn/en werden ebenfalls von der Vertreterversammlung in getrennten Wahlgängen gewählt. Hier gibt es übrigens auch eine Neuerung: Auf eine Hierachisierung der Vizepräsidenten wird künftig verzichtet. Die Vize nehmen die Aufgabe der Vertretung der Präsidentin/des Präsidenten künftig gleichberechtigt wahr. Dies entspricht dem Selbstverständnis des Vorstands als Kollegialorgan und erleichtert die Wahrnehmung von repräsentativen Terminen in der alltäglichen Praxis.

Weitere Festlegungen zur Zusammensetzung des Vorstands ergeben sich aus der Satzung der Bayerischen Architektenkammer. Hierin ist festgelegt, dass mindestens 1/3 der Vorstandsmitglieder mit der Tätigkeitsart freischaffend bzw. nicht freischaffend in die Architektenliste eingetragen sein muss. Als nicht freischaffend gelten dabei die Tätigkeitsarten angestellt, beamtet und in der Bauwirtschaft tätig. Ein Vizepräsident der Architektenkammer muss wiederum einer anderen Tätigkeitsart angehören als der Präsident bzw. die Präsidentin.

Eine solche feste proportionale Vorgabe ist für die Zusammensetzung der Vertreterversammlung nicht vorgesehen. Hier richtet sich der Anteil der freischaffenden, angestellten, beamteten sowie in der Bauwirtschaft tätigen ausschließlich nach dem Wahlergebnis.

Und was ist mit den Juniormitgliedern?

Seit dem 1. Januar 2024 wird von der Bayerischen Architektenkammer auch das Verzeichnis der Juniormitglieder geführt. Allerdings gehören die dort gelisteten Kolleginnen und Kollegen der Kammer nicht als Mitglied an. Sie sind damit auch nicht berechtigt, die Vertreterinnen und Vertreter der Vertreterversammlung zu wählen. Allerdings hat die Versammlung für den „Architekten-Nachwuchs“ die Möglichkeit eröffnet, in den beschließenden Gremien, Vertreterversammlung und Vorstand, beratend mitzuwirken. Auch die Juniormitglieder waren also aufgerufen, parallel zu den Kammerwahlen „ihre“ Beraterinnen und Berater zu wählen. Dazu konnten sich interessierte Juniormitglieder auf einer Liste zu Wahl stellen. Aktiv und passiv wahlberechtigt waren alle Juniormitglieder, die zum Zeitpunkt 29. Januar 2026 in das Verzeichnis aufgenommen waren. Mit je vier Stimmen wählten sie vier Beraterinnen und Berater. Die so gewählten Juniormitglieder nehmen beratend an den Sitzungen der Vertreterversammlung teil. Darüber hinaus entsenden die so gewählten Juniormitglieder einen oder eine der Ihren als Berater bzw. Beraterin in den Vorstand. Damit ist gewährleistet, dass auch in den zentralen Gremien der Architektenkammer der Architektennachwuchs Gehör findet und die Interessen der Zukunft der Architektenschaft stark vertreten sind.

Lass dich aufstellen und misch mit!
(Aus: DABregional 2025-11, Seite 24f.)

Wahlordnung

Hier finden Sie die Wahlordnung zur Kammerwahl

Die Ergebnisse 2021

Die Ergebnisse für die XIII. Wahlperiode:

Wir gratulieren allen Gewählten und bedanken uns bei allen Mitgliedern für die tolle Wahlbeteiligung von über 42 Prozent!

Ansprechpartner in der Kammer