Die Ergebnisse
Die Ergebnisse für die XIII. Wahlperiode stehen fest:
- Ergebnis Vertreterversammlung nach Listen
- Ergebnis Vorstand nach Listen
- Ergebnis gewählte Vertreter
- Ergebnis Vertreter alle
Wir gratulieren allen Gewählten und bedanken uns bei allen Mitgliedern für die tolle Wahlbeteiligung von über 42 Prozent!
Wahllisten
Im Regionalteil des Deutschen Architektenblatts, Ausgabe April 2021, haben wir den Wahllisten, die gültige Wahlvorschläge für die Wahl der XIII. Vertreterversammlung eingereicht haben, Gelegenheit gegeben, sich und ihre Kandidatinnen und Kandidaten vorzustellen. Die Veröffentlichung erfolgte in eigener und alleiniger Verantwortung der Wahllisten.
Die Reihenfolge der Beiträge entspricht der Reihenfolge der Wahllisten auf der Wahlvorschlagsliste, wie sie gemäß Ziff. 7.1 der Wahlordnung für die Wahlen zur Vertreterversammlung in gemeinsamer Sitzung des Wahlvorstands (Vorstand sowie Ausschuss Satzung und Wahlordnung) vom 17. März 2021 durch Los bestimmt wurde.
Terminübersicht
- bis 26. Februar 2021, 15.00 Uhr
Einreichen der Wahlvorschläge - 17. März 2021
Prüfung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand - 8. April 2021
Versand der Wahlunterlagen an die Kammermitglieder - 13. bis 30. April 2021, 18.00 Uhr
Wahlzeit - 3. bis 4. Mai und 6. Mai 2021
Feststellung des Wahlergebnisses in öffentlicher Sitzung des Wahlvorstands - 25. Juni 2021
Konstituierende Vertreterversammlung der XIII. Wahlperiode
(mit Wahl des Vorstands und der Ausschüsse)
Wahlordnung
Hier finden Sie die Wahlordnung zur Kammerwahl 2021
Fragen und Antworten
Wie wird der Stimmzettel für die Kammerwahlen 2021 aussehen?
In 2021 wird mittels eines Stimmzettelgehefts gewählt. Jeder Liste steht eine DIN A3 Seite zur Verfügung. Beispiele für eine mögliche Verteilung der Kandidat*innen finden Sie hier:
Über die Reihenfolge der Wahlvorschläge entscheidet das Los (Ziffer 7.1 Wahlordnung für die Wahlen zur Vertreterversammlung). Die endgültige Zusammenstellung der Wahlvorschläge obliegt dem Wahlvorstand.
Ab wann stehen die Adressenlisten der Wahlberechtigten zur Verfügung? Und wie ist das Verfahren, diese zu bekommen?
- Die Adresslisten stehen parallel mit der Übermittlung des Wählerverzeichnisses an den Dienstleister zur Verfügung. Ab dem 23.03. können die Adressensätze an die Listen herausgegeben werden.
- Nach Zulassung der Wahlliste durch den Wahlvorstand am 17.03. können die Listen die Adressen (ggf. auch Teilmengen) des Wählerverzeichnisses bestellen. Der Wahlvorstand legt am 17.03. auch die Höhe der Schutzgebühr fest.
Reicht für die Zustimmungserklärung der Kandidat*innen auch ein Scan oder ist zwingend das Original erforderlich?
Die Wahlordnung sieht die Schriftform vor, also die Vorlage im Original. Diese ist durch Übermittlung eines Faxes gewahrt, nicht aber durch ein Computerfax mit eingescannter Unterschrift. Es ist übrigens nicht notwendig, dass die 15 Unterschriften für den Listenvorschlag auf einem gemeinsamen Dokument zu finden sind.
Gerne bieten wir an, die Unterlagen zusammen mit der/dem Listenverantwortlichen durchzugehen und auf Vollständigkeit und Formalien zu prüfen. Dies sollte jedoch rechtzeitig vor Ende der Einreichungsfrist am 26.02.2021 erfolgen.
Welches Format hat die Annonce für das Deutsche Architektenblatt (DAB)? Und bis wann muss die Vorlage eingereicht werden?
- Die „Annonce“ kann eine vollständige Seite im DABregional umfassen; hinsichtlich des Beschnitts ist der Satzspiegel des DAB zu beachten: 188 mm breit, 260 mm hoch; Aufteilung: bis zu 3 Spalten je 58 mm.
- Redaktionsschluss für die Darstellungen der Listen im DABregional ist der 15.03.2021
Wer kann nach der Neuregelung für das Amt des Präsidenten/der Präsidentin bzw. der Vizepräsident*innen kandidieren?
An die Geschäftsstelle wurde nach der Änderung der Wahlordnung für die Wahlen zum Vorstand der Bayerischen Architektenkammer in der Sitzung der Vertreterversammlung am 27.11.2020 mehrfach die Frage herangetragen, wer nach der Neuregelung für das Amt des Präsidenten/der Präsidentin bzw. der Vizepräsident*innen kandidieren kann. Wir haben zu diesem Punkt einen erläuternden Vermerk erstellt.
Ansprechpartner in der Kammer
zu allen Fragen der Kandidatur
- RA Fabian Blomeyer
Geschäftsführer Recht und Verwaltung
Tel.: 089-139880-20
blomeyer@remove-this.byak.de
- Dr. Eric Mader
Referent für Kommunikation
Tel.: 089-139880-23
mader@remove-this.byak.de