Novelliertes Baukammerngesetz verabschiedet



Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung vom 22. Juni 2023 die Novelle des Bayerischen Baukammerngesetzes verabschiedet. Mit in das Gesetzespaket wurde eine weitere Anpassung der Bayerische Bauordnung genommen. Dies hat sich insofern angeboten, als darin u.a. ein erster Schritt zur Umsetzung der von der Bayerischen Architektenkammer entwickelten Initiative Gebäudetyp-e erfolgte. Die Gesetzesänderungen treten zum 1. August 2023 bzw. für die „Juniormitgliedschaft“ und die neuen Berufsgesellschaften nach dem Gesetz zur Modernisierung des Personen-
gesellschaftsrechts zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Im Folgenden dürfen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen kurz vorstellen:


Gesetze und Verordnungen