Nachhaltige Architektur vereint Energieeffizienz, Ökologie und Ökonomie

Mit den „Beispielhaften Bauten – energieeffizientes Bauen in Bayern“ zeigen die Bayerische Architektenkammer und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gemeinsam, dass nachhaltige Architektur Energieeffizienz, Ökologie und Ökonomie vereint sowie soziokulturelle Aspekte mit guter Gestaltung verbindet. Auf Grundlage der »Architektouren« werden herausragende Projektbeispiele ausgewählt. Sie liefern Antworten auf aktuelle Fragen der Energieeffizienz und der Energieversorgung und bieten Perspektiven für eine zukunftsfähige Entwicklung von Klimaschutz, Baukultur und Gesellschaft.

Individuelle, energieeffiziente, auf die jeweiligen Gegebenheiten und Ansprüche des Ortes, der Bauherren und Nutzer abgestimmte Planungen setzen Impulse und Ziele des Klimaschutzes um. Die Umsetzung zeitgemäßer Entwürfe mit baukultureller Tradition und der Einsatz energieeffizienter Technologien und aktueller Produkte ist vielversprechend und kann als Grundlage oder Vorbild für neue Projekte dienen.

Die Auswahl der Beispielhaften Bauten möchte in diesem Sinne eine Bandbreite gebauter Möglichkeiten aufzeigen. Grundlage für die Auswahl der Projekte bilden Beiträge zu den Architektouren, die freiwillig ein ergänzendes Kriterienblatt zur Energie und Ökologie eingereicht haben. Experten der Arbeitsgruppe "Nachhaltigkeit und Energie" (AGNE) der Bayerischen Architektenkammer und des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr wählen und überprüfen die Bauten.

Projektsuche

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Energetische Standards – Kriterien für die Projektauswahl

Angepasst an die aktuellen Möglichkeiten des innovativen, energieeffizienten Bauens, die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und an die Anforderungen für finanzielle Förderungen von Sanierungen und Neubauten werden die Auswahlkriterien "energieeffizienter" Projekte für die Beispielhaften Bauten jährlich überarbeitet und abgestimmt. So sind seit dem Start der Datenbank der "Beispielhaften Bauten" 2008 die Ansprüche an die Projekte gestiegen. Grundsätzlich werden nur Objekte aufgenommen, die zum Zeitpunkt ihrer Fertigstellung die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Energieeffizienz deutlich unterschreiten. Diese Entwicklung ist an der Einteilung der Projekte in die jeweils eingehaltene EnEV (EnEV 2007 älter; EnEV 2009; EnEV 2013; EnEV 2013/2016) ablesbar.

Passivhäuser müssen auf Grundlage des Passivhausprojektierungspakets berechnet sein. Bei allen Projekten ist die Einreichung eines Energieausweises Pflicht.

Für die aktuelle Projektauswahl gelten folgende Kriterien:

  • KFW Standard Effizienzhaus 40/55
  • oder Passivhaus-Standard
  • oder mindestens 30%-Unterschreitung der für dieses Gebäude einzuhaltenden Werte nach der EnEV 2013/2016: bei Wohngebäuden für Qp, H´T; bei Nichtwohngebäuden für Qp, mittlere U-Werte für opake und transparente Bauteile;
  • bei Sanierungen bezieht sich die 30%-Unterschreitung laut § 9 EnEV auf
    den Neubau-Wert +40 %.

Der jeweils geringste Wert bestimmt das Maß der Unterschreitung der EnEV und wird u.a. im Booklet und auf der Homepage der Architektouren bei den Projekten ausgewiesen.

Für die Projektauswahl 2012–2014 galten folgende Kriterien:

  • KFW Standards Effizienzhaus 55
  • oder Passivhaus-Standard
  • oder mind. 30%-Unterschreitung der für dieses Gebäude einzuhaltenden EnEV (EnEV 2007/2009): bei Nichtwohngebäuden EnEV Neubau -30%; bei Sanierungen EnEV Neubau -30%; bei Denkmälern EnEV Neubau oder besser

Weitere Informationen zu den Themen Energie und Ökologie sowie zu rechtlichen und baulichen Rahmenbedingungen (EnEV, Förderungen, Energieausweise etc.) finden Sie hier.

Hinweis

Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben, insbesondere der energetischen Kennwerte, liegt bei den Architekten. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und die Bayerische Architektenkammer haben keine vertiefende fachliche oder inhaltliche Prüfung der Kennwerte und Projektdaten durchgeführt.

Bildrechte
Die Bildrechte sind gewahrt. Alle Architekten/Verfasser der Projekte haben dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie der Bayerischen Architektenkammer gegenüber erklärt, dass die Nutzung und Veröffentlichung der eingereichten Projekte in diesem Zusammenhang frei von Rechten Dritter ist.