„e“ - wie einfach oder experimentell. Nachhaltige Häuser bezahlbar bauen.


Die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohnraum sind schwierig. Mit ihrer Initiative „Gebäudetyp-e“ wirbt die Bayerische Architektenkammer für ein zusätzliches Angebot innerhalb der Bayerischen Bauordnung. Dieses richtet sich vor allem an eine fachkundige Bauherrschaft. Dabei tritt der „Gebäudetyp-e“  - "e" wie einfach bzw. experimentell - bewusst nicht anstelle der in der Bayerischen Bauordnung geltenden Gebäudeklassen, sondern ergänzt diese. Fachkundige Bauherren und Planende, erhalten damit die Freiheit, ihr Projekt auf den eigentlichen Kern der Schutzziele der Bayerischen Bauordnung (Standsicherheit, Brandschutz, gesunde Lebensverhältnisse und Umweltschutz) zu reduzieren, verzichtet werden kann dagegen auf darüberhinausgehende Normen und Standards. 

„Die Einführung des Gebäudetyps-e schlägt eine Schneise in das Dickicht der Normen beim Planen und Bauen. Und das heißt, sich auf das Wesentliche zu reduzieren, suffizient, nachhaltig und qualitätsorientiert zu handeln. Dafür stehen die Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen mit ihrer Innovationskraft und Expertise bereit. Dabei haben sie als gesellschaftliche Aufgabe vor allem auch den Gebäudebestand im Blick, der nicht nur nachhaltig und qualitätvoll weiterentwickelt, sondern auch weiterhin bezahlbar bleiben muss.“, betont Kammerpräsidentin Prof. Lydia Haack. Flankierend zu einer geplanten Änderung der Bayerischen Bauordnung sei es zudem notwendig, auf Bundesebene eine zivilrechtliche Öffnungsklausel zu schaffen, so Haack weiter. Damit könne abweichend von den geltenden anerkannten Regeln der Technik ein „Gebäudetyp-e“ als spezielle Beschaffenheit im Werkvertrag rechtssicher vereinbart werden.

Das geplante "Gebäudetyp-E-Gesetz": Gesetzesentwurf und übersichtliche FAQs

Auf der Website des Bundesjustizministeriums werden die Pläne des "Gebäudetp-E-Gesetzes" vorgestellt:

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann schlägt eine Reform des Bauvertragsrechts vor. Einfaches und innovatives Bauen soll so erleichtert werden. Für die Beteiligten von Bauprojekten soll es einfacher werden, beim Neu- und Umbau von Gebäuden oder Außenanlagen auf die Einhaltung von Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Entsprechende Bauprojekte werden schon heute mit dem Schlagwort „Gebäudetyp E“ bezeichnet. E steht für einfaches und innovatives Bauen. Das vorgeschlagene Gesetz hat deshalb die Kurzbezeichnung Gebäudetyp-E-Gesetz.

Der Gesetzentwurf zum Gebäudety-E-Gesetz ist hier abrufbar und hier ein begleitendes PDF mit FAQs.

Pressestimmen

 

 

Statements aus Politik und Gesellschaft

 

Christian Bernreiter, MdL
Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr


Ich begrüße es, dass das Bundesjustizministerium das Vertragsrecht im Sinne der Initiative „Gebäudetyp-e“ anpassen will. Diese Maßnahme kann ein wichtiger Schritt sein, um mehr Handlungsspielraum für Planer und Bauunternehmen zu schaffen. Ich danke der Bayerischen Architektenkammer als Impulsgeber und allen weiteren Unterstützern, die sich für die Umsetzung der Initiative eingesetzt haben. In Bayern laufen derzeit Pilotprojekte, die „Gebäudetyp-e“ in der Praxis austesten. Auch hier ist uns der Austausch mit der Bayerischen Architektenkammer und weiteren Praxisexperten besonders wichtig. Nur gemeinsam können wir das einfache, innovative Bauen stärken und gute Lösungen für die Menschen in unserem Land erreichen.

 

Florian Dilg
Architekt, München, Mitinitiator des Gebäudetyp-e


Selbstbestimmter planen und bauen:
Gebäudetyp-e statt Schema-f !

 

Georg Eisenreich, MdL
Bayerischer Staatsminister der Justiz


Die Vorschläge zum 'Gebäudetyp-e' sind ein Beitrag zur Vereinfachung der teils überbordenden bautechnischen Normen. Deshalb ist es gut, dass der Bundesjustizminister nun handelt und die von uns seit langem geforderte flankierende Regelung im Zivilrecht vorgelegt hat. Der Bayerischen Architektenkammer danke ich für die wichtigen Impulse in dieser Diskussion.

 

Daniel Föst
bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion


Der innovative Vorschlag der Bayerischen Architektenkammer, mit dem Gebäudetyp E das Abweichen von entscheidenden Normen zu ermöglichen, ist ein wichtiger Beitrag, um wieder mehr Tempo in die deutsche Baubranche zu bringen. Bundesjustizminister Dr. Buschmann setzt damit einen weiteren entscheidenden Baustein, um Bauen in Deutschland einfacher, schneller und günstiger zu machen. Es darf aber nicht der letzte Schritt sein, denn wir müssen jetzt alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der Gebäudetyp E öffnet das Tor für innovative Bauansätze und beschleunigt die Realisierung von kostengünstigem Wohnraum, ohne dass immer der teure Goldstandard eingehalten werden muss. Dieser Ansatz ist ein entscheidender Schritt, um den Wohnungsbau in Deutschland zu beschleunigen und flexibler zu gestalten.

 

Prof. Stefan Leupertz
Adjudikator, Schiedsrichter, Schlichter, Richter am Bundesgerichtshof a. D.


Ich gratuliere ganz herzlich zu dem Erfolg!

 

Markus Müller
Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg


Wir brauchen positive Vorstellungen und den Willen, Dinge zu bewegen. Der Gebäudetyp-e kann so zum Symbol für eine Zeitenwende werden in einer Ära, in der Verzicht auf Luxus, Materialfülle und High-End-Lösungen nicht als schmerzhaftes Weglassen empfunden werden, sondern als sinnvolle, befriedigende Rücknahme von Ansprüchen.


Gerda Peter
Geschäftsführerin ESW - Evangelisches Siedlungswerk in Bayern GmbH


Anforderungen und Regulative steigen stetig an, ohne zu hinterfragen, ob wir diese wirklich so brauchen, um gut zu wohnen. Für mich ist die Initiative Gebäudetyp-e schon deshalb ein Erfolg, weil wieder stärker hinterfragt wird und Abwägungsprozesse wieder eine größere Rolle spielen. Mir ist noch wichtig, dass die Wohnungsbauförderung sich nicht per se an die Einhaltung der Normen bindet.

 

Start von Pilotprojekten zum Gebäudetyp-e

Einfach bauen: Start von Pilotprojekten zum Gebäudetyp-e, die zeigen, dass eine Umsetzung des Gebäudetyp-e schon jetzt möglich ist!

Im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wurde am 15.12.2023 der Startschuss für 19 Pilotprojekte zum Gebäudetyp-e gegeben, die nun in fast allen Regierungsbezirken Bayerns realisiert werden (Näheres siehe hier).

Vorgangsmappe des Bayerischen Landtags: "Einführung eines Gebäudetyps-e"

Zur Vorgangsmappe

Vorgangsverlauf:

  1. Antrag 18/26122 vom 25.01.2023
  2. Beschlussempfehlung mit Bericht 18/27493 des BV vom 31.01.2023
  3. Beschluss des Plenums 18/27844 vom 07.03.2023
  4. Plenarprotokoll Nr. 138 vom 07.03.2023

Gebäudetyp-e: Breite Unterstützung innerhalb der Architektenschaft

Auch die Bundeskammerversammlung der Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner unterstützt die Initiative der Bayerischen Architektenkammer für einfaches Bauen „Gebäudetyp-e“ und veröffentlichte am 15.09.2022 eine Erklärung „Rückkehr zu den Grundanforderungen für Planen und Bauen - mehr Spielraum für Innovationen“ 

Pressemitteilung vom 20.09.2022

Gebäudetyp-e: Äußerst positive Resonanz bei der Fachanhörung am 28.06.2022 im Bayerischen Landtag


Zur Einführung eines „Gebäudetyps-e“ hat der Vorsitzende des Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr, Sebastian Körber, am 28.06.2022 zu einem öffentlichen Fachgespräch mit Expertinnen und Experten und anschließender Aussprache in den Bayerischen Landtag eingeladen.

Kammerpräsidentin Prof. Lydia Haack stellte gleich zu Beginn die Motivation der Kammer zur Einführung eines „Gebäudetyps-e“ vor: „Die Klimawende muss jetzt schnellstmöglich vorangebracht werden. Weder das Nachjustieren von Normen noch zahlreiche Bausenkungskommissionen haben bisher greifbare Ergebnisse erzielt. Wir sind davon überzeugt, dass die Bayerische Bauordnung für das Gelingen der Klimawende ein wertvolles Instrument darstellt, derzeit jedoch noch zu wenig Gestaltungsspielraum für innovative Denkansätze bietet.“

Sowohl in den weiteren Expertenvorträgen wie auch in der anschließenden Aussprache ging es darum, wie Standards und bürokratische Hürden beim nachhaltigen Bauen reduziert, Gestaltungsmöglichkeiten für Planende und Architekten flexibilisiert werden und ein „Gebäudetyp-e“ angesichts zahlreicher Haftungsfragen in der Praxis rechtssicher umgesetzt werden könnte. Dabei wurde von allen Fraktionen zum Ausdruck gebracht, dass die Einführung eines „Gebäudetyps-e“ in die Bayerische Bauordnung ein richtiger Weg dafür sein könnte. Nachhaltiges und einfaches Bauen brauche mehr Gestaltungsfreiheit – ein enges Korsett von Normen, überflüssigen Standards und bürokratischen Hürden hindere notwendige Innovationen. Ein einzuführender „Gebäudetyp-e“ schaffe für eine fachkundige Bauherrschaft ein zusätzliches Angebot, eigene Projekte auf den Kern der Schutzziele der Bayerischen Bauordnung zu reduzieren, um bewusst einfach, nachhaltig und rechtssicher zu bauen.

Der Bayerische Landtag hat zur Anhörung einen Bericht veröffentlicht.

Pressemitteilung vom 29.06.2022

Weitere Veranstaltungen/Veröffentlichungen zum Thema