Energetische Sanierung
Finanzielle Hilfe für Energetische Sanierungsmaßnahmen
Energetische Sanierungen werden durch zahlreiche Förderprogramme des Bundes und des Freistaats Bayern unterstützt. Auch manche Kommunen und Energieversorgungsunternehmen bieten Förderungen an. Die Förderung kann aus Zuschüssen, aus zinsgüstigen Krediten – häufig mit Tilgungszuschüssen –, aus Steuererleichterungen und aus Einspeisevergütungen für erzeugten Strom bestehen. In vielen Fällen wird die Beurteilung der baulichen Substanz und die Entwicklung bzw. Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld der Sanierung ausdrücklich vorausgesetzt. Um das passende Förderprogramm zu finden, sind daher Analyse und Bewertung der energetischen Schwachstellen des Gebäudes und eine umfassende Beratung hinsichtlich der möglichen Fördergelder durch den kompetenten Vor-Ort-Energieberater sinnvoll.
Nachfolgend werden die wichtigsten Orientierungshilfen zu den zahlreichen Förderprogrammen aufgeführt.
Förderprogramme in Deutschland
Förderprogramme des Bundes
Umfassend informiert die Förderdatenbank des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWI).
KfW Förderbank
Wer sein Gebäude sanieren will kann günstige Darlehen und Tilgungszuschüsse als KfW-Förderung beantragen. Zuschüsse gewährt die KfW-Förderbank auch für Effizienzhäuser (mittelfristig auslaufend) und die energetische Baubegleitung.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das BAFA bezuschusst überwiegend Leistungen der Energieberatung, sowie Einzelmaßnahmen des Wärmeschutzes und der Gebäudetechnik, mittelfristig sollen Effizienzhäuser aufgenommen werden.
Wegweiser zu den energetischen Förderprogrammen des BAFA
Steuerliche Förderung nach § 35C EstG für selbstgenutzten Wohnraum
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater.
Bayerische Förderprogramme
Förderprogramme der Landeshauptstadt München
Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES)
Im Klimaschutz verfolgt die Landeshauptstadt München ehrgeizige Ziele: Der CO2-Ausstoß soll alle fünf Jahre um zehn Prozent reduziert werden. Dabei soll der wichtige Meilenstein einer Halbierung der Pro-Kopf-Emissionen (Basisjahr 1990) bis 2030 erreicht sein. Um dies zu erreichen, stockt die Landeshauptstadt München das Förderprogramm Energieeinsparung (FES) von bisher 4 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro (jährlich) auf.
Mit dem Förderprogramm unterstützt die Landeshauptstadt München seit zwanzig Jahren die Bemühungen der Bürger bei Energiesparmaßnahmen und beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger.
Seit 1. April 2019 gelten die Förderrichtlinien des Münchner Förderprogramms Energieeinsparung nun in ihrer neuen Fassung, die neue und verbesserte Konditionen bieten.
Die Richtlinien erläutern die Vorgehensweise von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Förderungsmittel, weisen auf die Instrumente zur energetischen Beurteilung und Maßnahmenauswahl hin und enthalten die Kriterien, denen die Förderung der Maßnahmen unterliegt. Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Maßnahmen im Förderprogramm Energieeinsparung ist die Einhaltung der Münchner Qualitätsstandards. Diese wurden in gemeinsamer Abstimmung zwischen der Landeshauptstadt und der Bayerischen Architektenkammer und den beteiligten Verbänden entwickelt und gelten seit dem 01.02.2009 in der jeweils aktuellen Fassung.
Münchner Förderprogramm Energieeinsparung: Richtlinie, Standards, Antragsformulare