Architekten und Juristen im Dialog "Architektenrecht: Alles neu!?"

Fachtagung

Nummer:

16513

Datum:

Freitag, 17.06.2016
10.00 - 16.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

Rechtsanwaltskammer München
Tal 33
80333 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
65,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
65,00€

Dozent/in:

Grußwort: Rudolf Scherzer, Architekt und Stadtplaner, Vizepräsident der Bayerischen Architektenkammer
Jürgen Bestelmeyer, Rechtsanwalt, München
Dipl.-Ing. (FH) Daniela Stifter, Architektin, München/Wien
Dipl.-Ing. Walter Landherr, Architekt, Stadtplaner, München
Dr.-Ing. Gerd Maurer, Beratender Ingenieur, Geschäftsführer ATP München Planungs GmbH
Dr. Steffen Jung, Rechtsanwalt, Eversheds Deutschland LLP, München
Grußwort: Michael Then, Rechtsanwalt, Präsident der Rechtsanwaltskammer München
Moderation: Stephan Kopp, Rechtsanwalt, Hauptgeschäftsführer der Rechtsanwaltskammer München

Ansprechpartner/in:

Frau Schuh, 32, schuh@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Fachtagung richtet sich an Architekten, Stadtplaner, Innen- und Landschaftsarchitekten, an Projektleiter, Verantwortliche im Qualitätsmanagement sowie an Rechtsanwälte.

Zielsetzung

Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung von Informationen und Hintergrundwissen zu den aktuellen Entwicklungen im Architektenvertrags- und Vergaberecht.

Inhalt

Architekten und Juristen stehen derzeit vor großen Herausforderungen: die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Planungsleistungen ändern sich und führen zu erheblichen Neuerungen im Architektenvertrags- und Vergaberecht.

Mit der "Reform der Bauvertragsrechts" sollen die Besonderheiten des Architektenvertrags in einem eigenen Abschnitt des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingeführt werden.

Seit dem 18. April ist das modernisierte Vergaberecht in Kraft. Die in der Praxis bewährte Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ist in einer neuen Vergabeverordnung (VgV) aufgegangen. Die Verfahrensabläufe sowie bspw. die Kriterien zur Bewertung der Eignung und Leistungsfähigkeit der Teilnehmer sind neu geregelt.

Gleichzeitig beginnt mit dem Instrument des Building Information Modeling (BIM) eine neue Ära für die digitale Planungstechnik, die insbesondere die prozessualen Abläufe beim Entwerfen, Planen, Errichten und Verwalten von Gebäuden, Infrastrukturanlagen und Versorgungseinrichtungen beeinflusst. Architekten und Juristen sind gefordert, sich rechtzeitig auf die technischen Möglichkeiten und damit zusammenhängenden juristischen Fragen einzustellen.

Mit der gemeinsamen Veranstaltungsreihe "Architekten und Juristen im Dialog" informieren die Bayerische Architektenkammer und die Rechtsanwaltskammer München Architekten, Stadtplaner, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Fachplaner, Ingenieure und Rechtsanwälte zu aktuellen Themen und vermittelt Hintergrundwissen. Neuen Regelungen werden dabei im interdisziplinären Dialog auf ihre Praxistauglichkeit hinterfragt.

Themen

Das neue Architektenvertragsrecht nach BGB | Die Zielfindungsphase nach § 650c Satz 2 BGB-E | Entwicklung des Haftungsrechts unter Gesichtspunkten des Versicherungsschutzes | Vergabeverfahren nach der neuen Vergabeverordnung | Voraussetzungen für optimale Lösungen durch Architektenwettbewerbe | Zum Stand des HOAI- Vertragsverletzungsverfahrens

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 120 Personen begrenzt. Die Fachtagung wird gemeinsam von der Bayerischen Architektenkammer und der Rechtsanwaltskammer München veranstaltet. Detaillierte Angaben zu Referenten und Programmablauf finden Sie ab Mai 2016 an dieser Stelle.
Weitere Information und Anmeldung über die Rechtsanwaltskammer (RAK) für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Tal 33, 80331 München, Tel. (0 89) 53 29 44-0, Fax (089) 53 29 44-28, www.rak.de. Es gelten die Teilnahmebedingungen der RAK München.
'www.rak-muenchen.de'