Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Architekten aller Fachrichtungen, Büroinhaber, Projektleiter und Auftraggeber mit Grundkenntnissen im Vertrags- und Honorarrecht.
Zielsetzung
Die Teilnehmer werden auf mögliche juristische Fallstricke der HOAI 2013 hingewiesen, um bereits beim Vertragsabschluss, während der Vertragslaufzeit und bei der Schlussrechnungsstellung Nachteile auszuschließen.
Inhalt
Die HOAI 2013 zwingt zu vertieften Kenntnissen der Materie, da der Gesetzgeber das Schriftformerfordernis drastisch verschärft hat. Werden also aus Unkenntnis Honorarvereinbarungen nicht oder nicht rechtzeitig und formgerecht getroffen, führt dies regelmäßig zu Nachteilen für den Auftragnehmer. In einem Dialog mit den Teilnehmern werden in diesem Seminar die Punkte erörtert, die zweckmäßigerweise in Bezug auf das Honorar im Architektenvertrag zu regeln sind.
Themen
Regelungen in Bezug auf die grundlegenden Honorarparameter | Zuschlagsvereinbarungen | Besondere Leistungen | Nebenkosten | Verlängerung oder Unterbrechung der Planungszeit | Vorzeitige Vertragsbeendigung | Nachträge | Wiederholte Leistungen | Änderungsleistungen/Schriftlichkeit