Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Büroinhaber, Geschäftsführer, Projektleiter und zuständige Mitarbeiter von Planungsbüros.
Zielsetzung
Ziel ist es, das neue Architektenrecht in die Architektenverträge einzubinden.
Inhalt
Zum 1. Januar 2018 steht die Einführung des neuen Bau- und Architektenvertragsrechts an. Erstmals werden die Besonderheiten von Bau- und Architektenverträgen in das Werkvertragsrechts des BGB integriert. Die Änderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Architektenverträge. Neben der Definition der neuen Begrifflichkeiten "Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung" gilt es insbesondere, das Sonderkündigungsrecht nach § 650 ff. BGB richtig zu verankern. Wird darüber nicht vollständig informiert, kann der Architektenvertrag noch über ein Jahr hinaus widerrufen werden.
In der Veranstaltung sollen anhand der überarbeiteten Orientierungshilfen Lösungsvorschläge aufgezeigt und ein souveräner Umgang mit den Abläufen vermittelt werden.
Themen
Architektenvertrag nach §§ 650 ff. BGB | Definition Planungsgrundlage | Umgang Sonderkündigungsrecht