Architektenverträge nach dem 1.1.2018

Seminar

Nummer:

17355

Datum:

Mittwoch, 13.12.2017
16.00 - 17.30 Uhr

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Veranstaltungsort:

Presseclub Nürnberg
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
65,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
65,00€

Dozent/in:

Fabian Blomeyer, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Recht und Verwaltung der Bayerischen Architektenkammer, München

Ansprechpartner/in:

Herr Rohwetter, 089/139880-75, rohwetter@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Büroinhaber, Geschäftsführer, Projektleiter und zuständige Mitarbeiter von Planungsbüros.

Zielsetzung

Ziel ist es, das neue Architektenrecht in die Architektenverträge einzubinden.

Inhalt

Zum 1. Januar 2018 steht die Einführung des neuen Bau- und Architektenvertragsrechts an. Erstmals werden die Besonderheiten von Bau- und Architektenverträgen in das Werkvertragsrechts des BGB integriert. Die Änderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Architektenverträge. Neben der Definition der neuen Begrifflichkeiten "Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung" gilt es insbesondere, das Sonderkündigungsrecht nach § 650 ff. BGB richtig zu verankern. Wird darüber nicht vollständig informiert, kann der Architektenvertrag noch über ein Jahr hinaus widerrufen werden.

In der Veranstaltung sollen anhand der überarbeiteten Orientierungshilfen Lösungsvorschläge aufgezeigt und ein souveräner Umgang mit den Abläufen vermittelt werden.

Themen

Architektenvertrag nach §§ 650 ff. BGB | Definition Planungsgrundlage | Umgang Sonderkündigungsrecht

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 60 Personen begrenzt.

Dieses Seminar wird mehrfach angeboten. Alternative Termine und Orte zu dieser Veranstaltung sowie weiteres Fortbildungsangebot zum Thema finden Sie über unsere Such- und Filterfunktion in der
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