Zielgruppe
Das Seminar richtet sich in erster Linie an Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer und der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, die "erforderliche Kenntnisse" nach Art. 62 Abs. 2 BayBO 2008 erwerben möchten.
Zielsetzung
Neben der Vermittlung von Grundlagen zur Erstellung von Brandschutznachweisen für die Gebäudeklassen 1 bis 5 bietet diese Veranstaltung die Möglichkeit, die "erforderlichen Kenntnisse" nach Art. 62 Abs. 2 BayBO 2008 und somit die entsprechende Nachweisberechtigung für Gebäude der Gebäudeklasse 4 zu erwerben. Das Seminar wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen.
Inhalt
Die Bayerische Bauordnung unterteilt Bauvorhaben in fünf Gebäudeklassen und in Sonderbauten. Für all diese Vorhaben sind Brandschutznachweise zu erstellen und je nach Verfahren als Bauvorlage zur Genehmigung einzureichen. Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten werden diese entweder durch Prüfsachverständige bescheinigt oder bauaufsichtlich geprüft. Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 muss der Brandschutznachweis von einem für das Bauvorhaben Bauvorlageberechtigten erstellt sein, "der die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat [...]" (Art. 62 Abs. 2 BayBO 2008).
Themen
Gesetzliche Grundlagen, Verfahren, Brandschutznachweis, Verantwortung und Honorar | Brandszenarien sowie Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen, Bauteilen und Sonderbauteilen | Anforderungen an die baulichen Flucht- und Rettungswege | Anforderungen an Bauteile (Bauprodukte und Bauarten) | Anforderungen an den zweiten Rettungsweg mit Rettungsgeräten der Feuerwehr sowie an die Löschmittel und Löschwasserversorgung | Brandmeldung und Hilfeleistung, automatische Brandmeldeanlagen, Entrauchung, automatische Löschanlagen