Honorarnachteile vermeiden

Seminar

Nummer:

18196

Datum:

Freitag, 27.04.2018
09.30 - 17.00 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
220,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
150,00€

Ansprechpartner/in:

Christine Gleixner, 089/139880-34, gleixner@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Architekten aller Fachrichtungen, Büroinhaber, Projektleiter und Auftraggeber mit Grundkenntnissen im Vertrags- und Honorarrecht.

Zielsetzung

Die Teilnehmer werden auf mögliche juristische Fallstricke der HOAI 2013 und bei der Vertragsgestaltung, insbesondere nach dem seit 1. Januar 2018 gültigen Architektenvertragsrechts hingewiesen, um beim Vertragsabschluss, während der Vertragslaufzeit und bei der Schlussrechnungsstellung Nachteile auszuschließen zu können.

Inhalt

Die HOAI 2013 zwingt zu vertieften Kenntnissen der Materie, da der Gesetzgeber das Schriftformerfordernis drastisch verschärft hat. Werden also aus Unkenntnis Honorarvereinbarungen nicht oder nicht rechtzeitig und formgerecht getroffen, führt dies regelmäßig zu Nachteilen für den Auftragnehmer. In einem Dialog mit den Teilnehmern werden in diesem Seminar die Punkte erörtert, die zweckmäßigerweise in Bezug auf das Honorar im Architektenvertrag zu regeln sind.

Themen

Regelungen in Bezug auf die grundlegenden Honorarparameter | Zuschlagsvereinbarungen | Besondere Leistungen | Nebenkosten | Verlängerung oder Unterbrechung der Planungszeit | Vorzeitige Vertragsbeendigung | Nachträge | Wiederholte Leistungen | Änderungsleistungen/Anordnungsrecht/Abnahme

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.