HOAI 2013 - Vertragsgestaltung und Honorarberechnung nach dem EuGH Urteil

Seminar

Nummer:

19416

Datum:

Mittwoch, 04.12.2019
09.30 - 17.30 Uhr

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Veranstaltungsort:

Design Offices München Arnulfpark
Luise-Ullrich-Straße 20
80636 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
220,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
150,00€

Dozent/in:

RA Thomas Schmitt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Augsburg
Dipl.-Ing. Alois Strohmayr, Architekt, Stadtplaner, ö.b.u.v. SV f. Honorare f. Architekten- u. Ingenieurleistungen, Agsb

Ansprechpartner/in:

Nadja Schuh, 089/139880-44, schuh@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Architekten, die bereits über Kenntnisse in der Vertragsgestaltung und Honorarberechnung nach HOAI verfügen.

Zielsetzung

Im Seminar werden die Auswirkungen der EuGH Entscheidung auf Vertragsgestaltung, Honorarberechnung und Honorardurchsetzung aus honorarsachverständiger und rechtlicher Sicht erläutert sowie Lösungsansätze vorgestellt.

Inhalt

Wie vereinbare ich (rechts-)sicher Honorare und stelle sicher, dass ich das vereinbarte Honorar auch tatsächlich bekomme? Das Seminar widmet sich den herausfordernden Fragestellungen der Vereinbarung und Durchsetzung von Honoraransprüche der Architekten und Ingenieure. Die Referenten vermitteln praxisnah die Struktur der HOAI 2013 und erläutern die bei Honorarfragen stets parallel zu beachtenden honorartechnischen (Preisrecht) und vertragsrechtlichen (Vertragsrecht) Sichtweisen zur rechtsicheren Honorarvereinbarung und Honorardurchsetzung.

Themen

Honorarvereinbarung und Honorarberechnung nach dem EuGH Urteil | Auswirkungen der EUGH Entscheidung auf bestehende Verträge, beendete Verträge und laufende Honorarprozesse | Honorarberechnungsparameter der HOAI 2013 | Leistungen und Leistungsbilder | Anrechenbare Kosten | Honorarzonen | Honorar in besonderen Fällen | Leistungen im Bestand | Besonderheiten bei einzelnen Leistungsbilder | Rechtliche Möglichkeiten der Honorarsicherung und - durchsetzung

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.