Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Architekten und Innenarchitekten sowie auf Grund der Zuwegung von Gebäuden auch an Landschaftsarchitekten.
Zielsetzung
Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die aktuellen Planungsgrundlagen hinsichtlich der Barrierefreiheit im Bereich von Neu- sowie Umbauten von Wohngebäuden und öffentlich zugänglichen Gebäuden.
Inhalt
Der Artikel 48 der Bayerischen Bauordnung regelt die Anforderungen an das barrierefreie Bauen für Wohngebäude und öffentlich zugängliche Gebäude sowie für Tagesstätten, Werkstätten und stationäre Einrichtungen. Der einzufordernde Standard des barrierefreien Bauens ist dabei in der BayTB (Bayerische Technische Baubestimmungen) zu finden: "DIN 18040 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen, Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude" und "DIN 18040 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen, Teil 2: Wohnungen".
In nahezu jeder Planung stellen sich Fragen zur Anwendung: Wie ist eine Wohnung nach der Bayerischen Bauordnung auszubilden und wie viele sind notwendig, z.B. bei einer Aufstockung? Welche Anforderungen bestehen an Treppen im Wohnungs- oder Verwaltungsbau? Braucht eine Arztpraxis oder ein Restaurant nur im Neubau eine barrierefreie Toilette? Ist ein privates Fitnessstudio ein öffentlich zugängliches Gebäude? Können neue Hotels nach der Musterbeherbergungsstättenverordnung hinsichtlich Anzahl und Ausbildung der barrierefreien Zimmer bewertet werden?
Die Veranstaltung wird den Unterschied zwischen barrierefrei nach DIN und barrierefrei nach BayBO (Bayerische Bauordnung) für die unterschiedlichen Bauaufgaben deutlich machen und hilft, Planungsfehler zu vermeiden. Ferner wird ein erster Überblick über die aktuellen Änderungen im Normenwerk (DIN 18040-1 und 2) und den BayTB gegeben.
Themen
DIN 18040-2, Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen | DIN 18040 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen, Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude | BayTB (Bayerische Technische Baubestimmungen) | Artikel 48 BayBO | Barrierefreiheit