Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer und Büroinhaber.
Zielsetzung
Das Seminar vermittelt die Grundlagen, wie Honoraransprüche für besondere Leistungen und sonstige Zusatzleistungen erfolgreich aufgearbeitet, geltend gemacht und durchgesetzt werden können.
Inhalt
Der Architekt erbringt im Rahmen seines Planungsauftrags, insbesondere bei komplexen Bauvorhaben, regelmäßig zahlreiche Leistungen, die über die eigentlichen Grundleistungen und den ursprünglich beauftragten Leistungsumfang hinausgehen und daher auch vom vertraglichen Honorar in aller Regel nicht erfasst sind. Grund hierfür können z. B. Änderungs- oder Zusatzwünsche des Bauherrn oder Nutzers sein, Änderungen der technischen Anforderungen, Auflagen der Behörden und geänderte Vorgaben der Fachplaner. Um für diesen Mehraufwand auch ein Mehrhonorar zu erhalten, sind nicht nur technische und dokumentarische Voraussetzungen einzuhalten, sondern auch rechtliche. Diese zu erkennen und ggf. bereits im Rahmen der Vertragsgestaltung bestmöglich regeln zu können, ist Inhalt der Veranstaltung.
Themen
Was sind besondere Leistungen? Abgrenzung zu sonstigen Leistungen (Grund-, Umplanungsleistungen, zusätzliche Leistungen etc.) | Voraussetzungen der Honorierung besonderer Leistungen | Honorarvereinbarung und Besonderheiten bei der Abrechnung | Höhe der Vergütung | Dokumentation, Geltendmachung und Durchsetzbarkeit