Ab 1. Februar 2021 gilt die neue Bayerische Bauordnung. Die Bayerische Architektenkammer hat sich intensiv in den Novellierungsprozess eingebracht; wir haben Sie sowohl auf unserer Website als auch im Deutschen Architektenblatt, Regionalteil Bayern, ausführlich darüber informiert. Außerdem bietet unsere Akademie für Fort- und Weiterbildung über die Stichwortsuche BayBO 2021 eine Reihe von Veranstaltungen an: Von Infoveranstaltungen über Grundlagen, Abstandsflächenrecht bis zum Brandschutz ist hier einiges zu finden.
Bereits jetzt zeigt sich jedoch, dass zahlreiche Kommunen von der Möglichkeit Gebrauch machen, im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Planungshoheit die Abstandsflächen in ihren Gemeindegebieten durch Satzungen zu regeln, um so die gesetzlich vorgesehene Verkürzung auf 0,4 H und eine damit verbundene bauliche Verdichtung zu vermeiden.
Deshalb wenden wir uns an Sie, unsere Mitglieder: Es zeichnet sich ab, dass die Kommunen hierbei keine einheitlichen Regelungen schaffen, sondern individuelle Lösungen suchen. Oft werden dabei die Ortsteile nicht individuell betrachtet, sondern ein einheitliches Maß für das gesamte Gemeindegebiet vorgegeben. Selbstverständlich werden wohl im Rahmen von Bebauungsplänen vorgegebene Abstandsflächen Vorrang haben, auch das Instrument der Abweichung wird in einigen Fällen ein angezeigtes Mittel sein, um dichter bauen zu können. Alles in allem dürfte die künftige Planungsarbeit aber aufwändiger werden, da jetzt zusätzlich zu den Regelungen der BayBO immer auch noch das jeweilige kommunale Abstandsflächenrecht zu beachten ist.
Umso mehr erfordert diese Entwicklung Sachverstand und fachliche Unterstützung vor Ort.
Plant Ihre Gemeinde nun örtliche Satzungen zum Abstandsflächenrecht aufzustellen, so müssen notwendige Voruntersuchungen sorgfältig durchgeführt werden. Auch der Satzungstext muss gut begründet werden, um rechtssicher und normenkontrollfest zu sein. Schließlich sind auch Klagen gegen solche Satzungen möglich. Sinnvoll wäre zudem eine Beteiligung der Bürger.
Sofern eher kurzfristig erste Abstandsflächensatzungen auf den Weg gebracht werden, ist davon auszugehen, dass diese Aspekte nicht immer ausreichende Beachtung finden. Umso entscheidender ist es, in einem zweiten Schritt die Gemeinden dahingehend zu beraten, passgenaues Abstandsflächenrecht vor Ort zu schaffen. Hierbei sollte den Anliegen des Flächensparens und der Wohnraumbeschaffung gleichermaßen Rechnung getragen werden.
Dieser Prozess bietet die Chance für Stadtplaner und Architekten aller Fachrichtungen, sich an der örtlichen Bauleitplanung noch aktiver als bisher zu beteiligen. Ggf. wird auch in Ihrer Gemeinde bereits an einer Abstandsflächensatzung gearbeitet. Deshalb unser Appell an Sie: Bringen Sie sich ein! Nehmen Sie Kontakt mit der Gemeinde auf und bieten Sie ggf. Ihre Expertise an, um die kommunalen Entscheidungsträger zu beraten, wenn es um die Erarbeitung von Bauleitplänen oder den Erlass von Satzungen auf Basis des neuen Abstandflächenrechts geht.
Die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr herausgegebenen Vollzugshinweise zur neuen BayBO finden Sie hier.
Gerne steht Ihnen für konkrete Fragen zur Bayerischen Bauordnung das Referat Architektur und Technik der Bayerischen Architektenkammer für Fragen zur Verfügung.