Aus rot wird blau

Novelle des Bayerischen Baukammerngesetzes

Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung vom 22. Juni 2023 die Novelle des Bayerischen Baukammerngesetzes verabschiedet. Mit in das Gesetzespaket wurde eine weitere Anpassung der Bayerische Bauordnung genommen. Dies hat sich insofern angeboten, als darin u.a. ein erster Schritt zur Umsetzung der von der Bayerischen Architektenkammer entwickelten Initiative Gebäudetyp-e erfolgte. Die Gesetzesänderungen treten zum 1. August 2023 bzw. für die „Juniormitgliedschaft“ und die neuen Berufsgesellschaften nach dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts zum 1. Januar 2024 in Kraft. Mehr Infos hier

Besonders hervorzuheben sind folgende Neuerungen:

  • die Anhe­bung der Min­dest­stu­di­en­dauer als Ein­tra­gungs­vor­aus­set­zung für die Fach­rich­tun­gen Land­schafts­ar­chi­tek­tur und Innen­ar­chi­tek­tur von 6 auf 8 Semes­ter (= 240 ECTS Punkte) mit Wir­kung für Stu­die­rende ab dem Semes­ter 2026/2027
  • die Begrün­dung der Junior­mit­glied­schaft für ange­hende Mit­glie­der der Baye­ri­schen Archi­tek­ten­kam­mer– samt Kop­pe­lung an den Zugang zur Archi­tek­ten­ver­sor­gung (ab 1. Januar 2024),
  • die Mög­lich­keit der Frei­stel­lung von der Arbeits­leis­tung für nicht frei­schaf­fende Mit­glie­der unse­rer Organe und Aus­schüsse für die Zeit der Aus­übung ihres Man­dats
  • die Option der elek­tro­ni­schen Durch­füh­rung der Kam­mer­wah­len sowie
  • die Ein­füh­rung des Rechts der neuen Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten zum 1. Januar 2024. Damit stehen Mit­glie­dern die Rechts­for­men der GmbH & Co. KG, eGbR und oHG zur Ver­fü­gung.

Pressemitteilung der Bayerischen Architektenkammer vom 31.07.2023