Der EuGH hat entschieden!

Herber Schlag für Architekten und Bauherren

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der EuGH hat heute, am 4. Juli 2019, entschieden: Die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen EU-Recht. Mit diesem Ergebnis mussten wir nach den Schlussanträgen des Generalanwalts rechnen. Aber bestätigt hat sich auch: Der EuGH hat weder die HOAI als solche noch die Höhe der Honorarsätze beanstandet, sondern nur das gesetzliche Verbot, diese zu unter- bzw. zu überschreiten.

Die Ausgangslage und den Verlauf des Vertragsverletzungsverfahrens, hatte ich Ihnen bereits in meinem Schreiben am 17. Juni 2019 dargelegt. Darin konnten Sie auch von meinen zahlreichen Aktivitäten und vor allem vom Einsatz der Mitarbeiter der Geschäftsstelle vor und hinter den Kulissen erfahren. Umso mehr enttäuscht mich dieses Urteil, das ein fatales Signal in Richtung der gesamten Freien Berufe sendet.

Jetzt müssen wir mit der Entscheidung umgehen; souverän, konstruktiv und zukunftsgerichtet! Die wichtigsten Fragen und Antworten insbesondere zu den Auswirkungen der EuGH-Entscheidung auf Ihre Vertragsgestaltung haben wir in einem FAQ-Katalog zusammengestellt. Sie können ihn jederzeit hier auf unserer Internetseite oder der des Deutschen Architektenblattes abrufen. Unsere Orientierungshilfen zum Abschluss von Verträgen, in denen ausdrücklich auf die HOAI 2013 Bezug genommen wird, halten wir für Sie bereit. Unser Angebot an Veranstaltungen zu Vertragsverhandlungen und Preiskalkulation werden wir zügig weiter ausbauen.

Planungsleistungen sind wertvoll! Daher soll – da sind wir sicher – und muss die HOAI weiterhin der Maßstab sein. Und wir sollten in Vertragsverhandlungen darauf bestehen, dass die Mindestsätze nicht der Regelfall sind, sondern bei einfachen Planungsaufgaben eben nur eine gerade noch wirtschaftlich auskömmliche Untergrenze. Insbesondere mit öffentlichen Auftraggebern sind wir hierzu seit einiger Zeit im Gespräch. Ob es uns gelingt, das allgemeine Honorarniveau zu erhalten oder - besser noch - zu erhöhen, hängt doch auch von uns selbst ab: Wenn unser Hauptaugenmerk zukünftig darauf liegt, uns gegenseitig zu unterbieten, sind es nicht die Kommission oder der EuGH, sondern dann sind wir selbst es, die die HOAI außer Kraft setzen. Lassen wir es nicht dazu kommen!

Ihre

Christine Degenhart
Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer


Ganz besonders möchten wir auf unser Webinar "Das EuGH Urteil zur HOAI" hinweisen, das wir am 09.07.2019 durchgeführt haben. Dieses liefert einen ersten Überblick, wie es zu der Entscheidung kam und welche unmittelbaren Konsequenzen das Urteil für laufende sowie für künftige Verträge hat. Dabei gibt es wichtige Hinweise für die Praxis. Hier kann das Webinar kostenfrei gestreamt werden. (Dauer 1:30 h).