Erlass zur Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen

Ab dem 25. Oktober 2023 erfolgen die Bekanntmachungen für oberschwellige Bau-, Liefer- und Dienstleistungen nach einem neuen System unter Verwendung elektronischer Formulare, den sog. eForms.

 

Anders als bisher gibt es keine vordefinierten Formulare für einen bestimmten Anwendungszweck, sondern die neuen Standardformulare werden aus festgelegten Feldern (Business Terms – BT) für den jeweiligen Verwendungszweck zusammengesetzt. Abhängig vom „Standardformular“ sind die BT dann verpflichtend (mandatory) oder freiwillig (optional) auszufüllen oder auch gar nicht vorgesehen.

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