Frisch aus der Presse: Leitfaden zur VgV

Der Leitfaden beschreibt entsprechend der Vergabeverordnung (VgV) die Vergabe von Architektenleistungen oberhalb des Schwellenwerts (dieser beträgt für Planungsleistungen derzeit 215.000 Euro netto, bei Aufträgen von obersten und oberen Bundesbehörden 140.000 Euro netto) durch den öffentlichen Auftraggeber.

Der von Kammern und Verbänden herausgegebene und mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund abgestimmte Leitfaden dokumentiert den gemeinsamen Willen von Auftraggebern und Auftragnehmern, der gesellschaftspolitischen Bedeutung des Bauens bereits im Vergabeverfahren mit einem hohen Anspruch an die Qualität der Planungsleistung gerecht zu werden.

„Architektenleistungen“ entspricht der in der VgV gewählten Begrifflichkeit und schließt die Leistungen von Kammermitgliedern aller Fachrichtungen, also Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung, ein.

Der Leitfaden steht hier auf der Website der Bundesarchitektenkammer zum Download zur Verfügung.