Gebäudeenergiegesetz (GEG)

seit dem 01.11.2020 in Kraft

 

Das "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" (Gebäudeenergiegesetz – GEG) trat am 01.11.2020 in Kraft und führt die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammen. Für Neubauten und Sanierungen gilt somit nun ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt. EnEG, EnEV und EEWärmeG treten damit zeitgleich außer Kraft.

Hier die wichtigsten Fakten im Überblick
!

Sie haben Fragen zum GEG? Fragen Sie unsere Beratungsstelle Enegieeffizienz und Nachhaltigkeit BEN!

Außerdem wird Ihnen BEN-Expertin Dr. Hermine Hitzler am 03.12.2020 um 16.00 Uhr online einen kurzen Überblick über das GEG geben und anschließend auf Inhalte, Details und Ihre Fragen eingehen.

Bitte melden Sie sich an: ben@remove-this.byak.de oder Tel: 089 139880 88