"e" wie einfach bzw. experimentell
„Die Einführung des Gebäudetyps-e schlägt eine Schneise in das Dickicht der Normen beim Planen und Bauen. Und das heißt, sich auf das Wesentliche zu reduzieren, suffizient, nachhaltig und qualitätsorientiert zu handeln. Dafür stehen die Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen mit ihrer Innovationskraft und Expertise bereit. Dabei haben sie als gesellschaftliche Aufgabe vor allem auch den Gebäudebestand im Blick, der nicht nur nachhaltig und qualitätvoll weiterentwickelt, sondern auch weiterhin bezahlbar bleiben muss.“, so Kammerpräsidentin Prof. Lydia Haack. Flankierend zu einer geplanten Änderung der Bayerischen Bauordnung sei es zudem notwendig, auf Bundesebene eine zivilrechtliche Öffnungsklausel zu schaffen, so Haack weiter. Damit könne abweichend von den geltenden anerkannten Regeln der Technik ein „Gebäudetyp-e“ als spezielle Beschaffenheit im Werkvertrag rechtssicher vereinbart werden.
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