Gefährdung der Standsicherheit

durch abstehende Nagelplatten!

„Herauswandern von Nagelplatten“

Mit Schreiben vom 06.10.2020 informierte die Bauministerkonferenz, dass eine mögliche Gefährdung der Standsicherheit durch abstehende Nagelplatten bei Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise besteht.

In der Vergangenheit wurden wiederholt Schadensfälle und Unzulänglichkeiten bei Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise festgestellt. 2011 veröffentlichte deshalb die Fachkommission Bautechnik der ARGEBAU ein Hinweisdokument zur Planung und Ausführung sowie zur Prüfung der Standsicherheit und Bauüberwachung solcher Konstruktionen. Ziel war, alle am Bau Beteiligten für diesen Sachverhalt zu sensibilisieren und Konstruktionen in Nagelplattenbauweise entsprechend sicher zu machen. Tatsächlich erhöhte sich infolge die Planungs- und Ausführungsqualität bei diesen Konstruktionen. Auch bei der Instandhaltung wurde verstärkt auf eventuelle Unzulänglichkeiten bei Konstruktionen in Nagelplattenbauweise geachtet.

Hierbei fiel in letzter Zeit auf, dass Nagelplatten nicht mehr normkonform an Holzstäben anliegen. Die Platten hatten sich teils - im Millimeterbereich - oder sogar vollständig von den angeschlossenen Holzstäben gelöst. Betroffen sind nach aktuellem Kenntnisstand vor allem Konstruktionen, bei denen die Nagelplatten kürzere Nagellängen - Längen kleiner als 10 mm - aufweisen sowie manche Dachkonstruktionen. Auch kann das Herauswandern durch Fugen zwischen den mit den Platten verbundenen Holzstäben beschleunigt werden.

Dies kann zur Gefährdung der Standsicherheit der betroffenen Konstruktionen führen. Die Fachkommission Bautechnik rät daher, dass bei Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise möglichst zeitnah eine Sonderüberprüfung durchgeführt wird, um ein durch Herauswandern von Nagelplatten eventuell entstandenes Standsicherheitsdefizit erkennen und beheben zu können.

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