GUTE VERGABE FONDS

von der Kammer eingerichtet

Auf Antrag der Projektgruppe “Rechtsschutz in VgV-Verfahren“ hat die Vertreterversammlung am 29. November 2019 beschlossen, die Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer in Fällen von besonderer Bedeutung für den gesamten Berufsstand bei der Rüge von vergaberechtlichen Verstößen und deren Geltendmachung vor der zuständigen Vergabekammer finanziell zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurde der „GUTE VERGABE FONDS“ eingerichtet, dessen Geschäftsordnung der Vorstand am 13. Februar 2020 verabschiedet hat.  

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