Berlin, 14.12.2022
Resolution zum Vertragsverletzungsverfahren Auftragswertberechnung
Es zeichnet sich ab, dass sich Bundesregierung dem Druck der Europäischen Kommission im laufenden Vertragsverletzungsverfahren zur Abschaffung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV beugen wird. Die Kammern und Verbände der planenden Berufe appellieren eindringlich an die Bundesregierung, nicht im vorauseilenden Gehorsam den Argumenten der EU-Kommission zu folgen, sondern eine Klärung durch den Europäischen Gerichtshof herbeizuführen, um die sich ohnehin abzeichnende schwierige wirtschaftliche Lage im Planungs- und Bausektor nicht zusätzlich durch wirkungslose, aber aufwendige bürokratische Verfahren auf europäischer Ebene zu erschweren.
Auf Initiative der Bayerischen Architektenkammer hat auch der Vorstand der Bundesarchitektenkammer (BAK) am 23.11.2022 die Resolution zur Auftragswertberechnung verabschiedet, um die Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV zu verhindern.