Sonderregelungen zu Preisgleitklauseln

sind zum 30.06.2023 ausgelaufen!


Informationen der Bundesarchitektenkammer:

Der Krieg in der Ukraine und die verhängten Sanktionen gegen Russland haben zu Lieferengpässe und einem Preisanstieg vieler Baustoffe geführt. Dadurch rückten Fragen der Preisanpassung in laufenden Vertragsverhältnissen sowie die Möglichkeit zur Vereinbarung von Preisgleitklauseln bei der Auftragsvergabe verstärkt in den Fokus. So gelten aktuell Sonderregelungen zu Preisgleitklauseln für Bundesbaumaßnahmen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatten sie im März 2022 erlassen und seitdem laufend verlängert.

Nun haben sich die Preise für viele Bauprodukte wieder stabilisiert. Die Sonderregelungen sind zum 30.6.2023 ausgelaufen.

Das Ende der Sonderregelungen kann sich auf neue und alte Vergabeverfahren sowie auf bestehende Verträge auswirken. Welche Auswirkungen ab dem 01.07.2023 beachtet werden sollten, erläutern BMWSB und BDMV in ihren aktuellen Erlassen, siehe hier.