Urteil des BVerfGE: KfW und BAFA stoppen Förderprogramme


Die KfW hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Förderung in folgenden Programmen mit sofortiger Wirkung eingestellt:

  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
  • Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
  • BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805) sowie
  • IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)

In diesen Programmen können keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden (s.a. Informationsblatt der KfW).

Hintergrund ist die aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ab sofort geltende haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Die Auswirkungen auf die Förderprogramme der KfW und des BAFA sind hier nachzulesen:

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Antragsstopp

www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/20231204_ktf_urteil

Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) für 2024 steht noch aus. Sobald diese bekannt gemacht wird, werden wir darüber berichten.